Kartellamt prüft Preisauflagen für Händler bei Amazon

2400 ausgewählte Händler, die Amazons Plattform nutzen, werden vom Bundeskartellamt gebeten, über die Preisparitätsklausel des Unternehmens Auskunft zu geben.

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Das Bundeskartellamt prüft die Rechtmäßigkeit von Preisauflagen für Händler, die Waren über den Internet-Versandhändler Amazon anbieten. Dazu würden 2400 Händler über das Internet befragt, teilte das Kartellamt am Mittwoch mit. Es geht dabei um die sogenannte Preisparitätsklausel bei Amazon: Händler, die die Plattform nutzen, dürften ihre Produkte nicht an anderer Stelle im Internet etwa bei eBay billiger anbieten, so das Kartellamt. Möglicherweise verstoße die Klausel gegen das allgemeine Kartellverbot, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Das Unternehmen nahm auf Nachfrage keine Stellung.

Die Untersuchung habe mit der aktuellen Diskussion über die Behandlung von Leiharbeitern bei Amazon nichts zu tun, versicherte ein Kartellamtssprecher, laut dpa. Dies sei ein zufälliges Zusammentreffen. Vertragsklauseln wie bei Amazon seien ein typisches Phänomen bei Internet-Plattformen, das rechtlich komplizierte Fragen aufwerfe. Vordergründig dienten die Klauseln niedrigen Preisen und damit dem Verbraucher. Dennoch stelle sich die Frage, ob damit nicht der Wettbewerb zwischen verschiedenen Internet-Plattformen abgewürgt werde.

Die Händlerbefragung soll möglichst umfangreiche Informationen zur Wirkung der Preisparitätsklausel und zur Bedeutung des Amazon Marketplace liefern, heißt es weiter in der Mitteilung. Dafür wurden 2400 Händler per E-Mail angeschrieben und gebeten, bis einschließlich Freitag an der passwortgeschützten Umfrage teilzunehmen. Die Antworten werden Amazon nur anonymisiert bereit gestellt, versichert das Kartellamt. Nach der Prüfung droht Amazon laut dem Sprecher keine Strafe. Die Behörde agiere hier im Verwaltungsverfahren. Falls sich eine rechtlich bedenkliche Praxis abzeichne, werde das Kartellamt auf eine Änderung der Vertragsbedingungen drängen. (mit Material der dpa) / (anw)