Französische Regierung hält an Internetsperren-Gesetz fest

Trotz eines teilweisen Vetos des Verfassungsgerichts will die Regierung Sarkozy das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet weiter vorantreiben und nun eine neue Fassung auf den Weg bringen.

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Die französische Regierung will trotz der teilweisen Zurückweisung durch das Verfassungsgericht an dem umstrittenen Gesetz zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet festhalten. Die Verfassungshüter hätten das Gesetz nur zum Teil kassiert und grundsätzlich bestätigt, argumentierte die zuständige Ministerin für Kultur, Christine Albanel, im Gespräch mit dem französischen Radiosender Europe1: "Ich kämpfe weiter."

Der Conseil Constitutionnel (Verfassungsrat) hatte das von der Regierung Sarkozy durchgedrückte Gesetz am gestrigen Mittwoch in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt. Laut Gesetz können Nutzer, die wiederholt mit der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auffallen, vom Internetzugang ausgeschlossen werden. Mit der Abwicklung sollte eine eigens eingerichtete Verwaltungsbehörde (Haute autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur Internet, Hadopi) betraut werden, die dem Gesetz auch einen Namen gab.

Mit Hadopi werde die richterliche Kontrolle ausgehebelt und ein Verfassungsprinzip verletzt, kritisierte die Opposition und brachte das Gesetz vor den Verfassungsrat. Das Oberste französische Gericht sah das genauso: Strafen wie etwa der Internetentzug könnten nur durch ein Gerichtsurteil verhängt werden. Zudem schränke die geplante Zugangssperre die Kommunikationsfreiheit ein und sei damit nicht mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahr 1789 vereinbar. Die Sozialistische Partei sah sich in dem Votum der Verfassungsrichter bestätigt.

Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) begrüßte das Scheitern des Gesetzes vor dem Verfassungsgericht. Der Verband warnte erneut vor dieser "verfassungswidrigen" Form der Bestrafung, die "Musikindustrie und auch Teile der Politik auch in Deutschland einführen möchten". Die Provider wollten sich nicht als Hilfssheriffs einspannen lassen. "Ich freue mich über die deutlichen Worte des Conseil Constitionnel", kommentierte eco-Vorstand Oliver Süme am heutigen Donnerstag in Köln. Die Entscheidung biete nun die Chance einer Einigung auf europäischer Ebene.

Die französische Regierung bleibt allerdings auf Kurs. Grundsätzlich haben die Verfassungsrichter auch kein Problem damit, dass Urheberrechtsverstöße geahndet werden sollen. Insoweit sieht Albanel sich durch das Urteil bestätigt und hält an Hadopi fest. "90 Prozent des Gesetzes wurden durch den Verfassungsrat bestätigt", sagte Albanel. Namentlich nennt die Ministerin die Einrichtung der Behörde sowie das geplante "pädagogische Verfahren", auffällige Nutzer mit E-Mails und Briefen zunächst zu verwarnen.

Das sehen auch Vertreter der Musikindustrie so. Die Branche lobt die Entschlossenheit der französischen Regierung. "Das zentrale Element des Gesetzes, der Versand von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen und eine Sanktion bei deren Nichtbeachtung, ist von der Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht betroffen", sagte Dieter Gorny vom Bundesverband Musikindustrie am Donnerstag in Berlin. Ob Sanktionen gegen Unbelehrbare unter einem Richtervorbehalt stünden oder nicht, sei aus Sicht der Rechteinhaber eine nachgeordnete Frage.

Die französische Regierung will nun nachbessern. Das Gesetz soll den Vorgaben der Verfassungsrichter angepasst werden. Ob der ganze Text erneut durchs Parlament soll oder zunächst die nicht bemängelten Teile umgesetzt und anschließend ergänzt werden, sei noch nicht klar, so Albanel. Das müssten auch Premierminister François Fillon und Präsident Nicolas Sarkozy entscheiden. (vbr)