Zweite Anhörung zum Leistungsschutzrecht im Bundestag

Nach dem Rechtsausschuss möchte nun der Unterausschuss Neue Medien verschiedene Experten insbesondere zu technischen Fragen des umstrittenen Leistungsschutzrechts anhören.

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Nach dem Rechtsausschuss des Bundestags will nun der Unterausschuss Neue Medien Experten zur heftig umstrittenen Regierungsinitiative für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage anhören. Die erneute Anhörung soll am kommenden Montag in Berlin zwischen 13:00 und 14:30 Uhr in öffentlicher Sitzung stattfinden. Ein Live-Stream über die Webseite des Bundestags ist vorgesehen.

Eine zweite Ausschuss-Runde mit Sachverständigen im Rahmen eines Gesetzesvorhabens ist sehr ungewöhnlich. Üblicherweise verfassen die Volksvertreter nach der Anhörung von Experten im Ausschuss gegebenenfalls Änderungsanträge zum Regierungsentwurf, um diesen dann zu verabschieden.

Die im Unterausschuss versammelten Netzpolitiker sehen nach der ersten Anhörung Ende Januar offenbar noch viele Fragen ungeklärt und wollen vor allem technische Aspekte des geplanten Schutzrechts erörtern. Auf Initiative der Oppositionsfraktionen soll zudem mit dem Juristen Arnd Haller erstmals ein Vertreter von Google Deutschland von den Abgeordneten gehört werden.

Als weitere Experten vorgeschlagen sind Thomas Höppner vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der sich für den Regierungsvorstoß stark macht, Michael Steidl, Geschäftsführer des Konsortiums International Press Telecommunications Council (IPTC), das unter anderem Standards für Metadaten entwickelt, sowie der Hamburger Informationsforscher Dirk Lewandowski. Letzterer forderte jüngst eine Versachlichung der Diskussion und mehr Transparenz von allen Seiten, wer von wem profitiere. (vbr)