FDP Hamburg kassiert im Viralwahlkampf eine Abmahnung

Wegen einer Viralkampagne für die FDP im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf hat ein Empfänger der von einer Agentur verschickten E-Mails die Partei erfolgreich abgemahnt.

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Von
  • Torsten Kleinz

Mit viralem Marketing wollte die Hamburger FDP im laufenden Bürgerschafts-Wahlkampf bei der Generation 2.0 punkten. Doch die Kampagne ging nach hinten los: Blogger werfen der mit der Durchführung beauftragten Agentur Spammer-Methoden vor, der Hamburger IT-Unternehmer Hanno Zulla hat die Partei erfolgreich abgemahnt.

Die von der FDP beauftragte Werbeagentur hatte in Mails und Blog-Kommentaren für einen Wahlwerbespot mit dem Schauspieler Sky Dumont geworben. "Hallo! Kennst du schon den FDP-Wahlwerbespot für die Bürgerschaftswahlen in HH? Wäre der nicht was für deinen Blog?", hieß es beispielsweise in einer Mail an mehrere Blogger, die sich mit den Hamburger Wahlen beschäftigt hatten.

Dass die Mail im Auftrag der Partei selbst verschickt worden war, war nicht zu erkennen, die Werbe-Profis hatte den fiktiven Absender "Niklas Sörensen" verwendet. Über die Angaben im Mailheader der von einer GMX-Adresse verschickten Nachricht ermittelte Zulla die Hamburger Agentur Oysterbay als Absender der Mail. Auf Zullas Nachfrage gab die Agentur die Werbung durchaus zu und verwies auf "virales Marketing".

Bei dem Anti-Spam-Aktivisten kam diese Erklärung nicht besonders gut an. Er veröffentlichte seine Recherche-Ergebnisse in seinem Weblog und schaltete parallel seinen Anwalt ein. Zulla mahnte die FDP Hamburg wegen Eingriff in den sogenannten "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" nach §§ 823, 1004 BGB ab. Bei den Abmahngebühren zeigten sich Zulla und sein Anwalt relativ bescheiden: Bei einem angesetzten Streitwert von 3500 Euro betrugen die Anwaltsgebühren 360 Euro.

Der Hamburger FDP-Landesverband hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und die Überweisung der Anwaltsgebühren angekündigt. Der Landesverband war heute für eine Stellungnahme zu der Viralkampagne nicht zu erreichen. Oysterbay-Geschäftsführer Wulf-Peter Kemper äußerte sich gegenüber der Redaktion Politik digital dazu wenig schuldbewusst: "Wenn Mails von einer Werbeagentur kommen, dann werden sie weggeklickt. Mit einer GMX-Adresse haben wir mehr Chancen, da rein zu kommen."

Die FDP ist nicht die erste Partei, die wegen unerwünschter Mail-Werbung juristischen Ärger bekam. Bereits vor fünf Jahren hatten mehrere Gerichte festgestellt, dass diese Art von Werbung nicht unter das Parteienprivileg fällt. Damals war es allerdings um die Versendung von E-Cards gegangen, die ganz offiziell im Namen der betroffenen Parteien versandt wurden. (Torsten Kleinz) / (vbr)