Neue Forderung zur Ausweitung der Volkszählung

Der Innenausschuss des Bundesrats empfiehlt den Länderchefs, das umstrittene Zensusvorbereitungsgesetz nicht passieren zu lassen. Gegen das Satellitendatensicherheitsgesetz zeichnet sich dagegen kein Widerstand ab.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 137 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Der Innenausschuss des Bundesrats empfiehlt (PDF-Datei) den Länderchefs, das umstrittene Vorbereitungsgesetz für die 2011 geplante registergestützte Volkszählung in der Plenarsitzung am Freitag in einer Woche nicht passieren zu lassen. Die Länderkammer hatte im Mai zahlreiche Änderungen am Gesetzesentwurf der Bundesregierung gefordert, in denen es um eine umfassendere Anlage und genauere Durchführung des Zensus geht. Gleichwohl hat der Bundestag das Vorhaben ohne Berücksichtigung der Eingaben der Länder unlängst verabschiedet. Die Innenexperten des Ländergremiums machen sich daher für die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Parlament stark. Allein diese Forderung kommt in Zeiten der großen Koalition einem Affront gleich, da die Länder den Schritt zur Aufhaltung eines Gesetzes in den vergangenen zwei Jahren immer im Interesse des Erhalts des Friedens im Regierungsbündnis vermieden haben.

Die Bundesregierung will die von Brüssel vorgesehene gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2011 gemäß dem Zensusvorbereitungsgesetz im Wesentlichen durch eine Auswertung von Melderegistern, Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Vorgesehen ist zur Ergänzung eine direkte Informationserhebung bei Gebäude- und Wohnungseigentümern sowie eine Stichprobenerhebung zur Sicherung der Datenqualität und zur Erfassung weiterer zensustypischer Erhebungsmerkmale wie der Erwerbstätigkeit oder des Bildungsgrades. Abgerundet werden soll die rechnergestützte Volkszählung durch eine Befragung der Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.

Der Innenausschuss hält nun an alten Forderungen der Länder fest. Demnach sollen zur Qualitätssicherung Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch anhand von Einzelprüfungen durch die Meldebehörden geklärt werden dürfen. Wenn die Daten der Landesvermessungsbehörden und der Bundesagentur für Arbeit den Daten der Meldebehörde ­ auch nach nochmaliger Überprüfung anhand des in einer Meldestelle vorhandenen Datenbestandes ­ widersprächen, müsse ein solcher Fall konkret aufgeklärt werden. Bundesregierung und Bundestag haben diesen Wunsch bislang aus verfassungsrechtlichen Bedenken verworfen. Ihrer Ansicht nach darf der Zensus nicht genutzt werden, um Fehler im Melderegister zu korrigieren.

Ferner soll nach Ansicht des Innenausschusses eine Regelung über Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder aufgenommen werden. Hierdurch könnten diesen und den Kommunen entstehende finanzielle Mehrbelastungen – wie bei früheren Volkszählungen – ausgeglichen werden. Schließlich pochen die Innenexperten auf die Aufnahme einer Regelung in das Gesetz, nach der das entsprechende Verwaltungsverfahren für die Länder verbindlich vorgeschrieben wird. Das Projekt könne nur dann zum Erfolg führen, wenn die Vorgehensweise im Bund und den Ländern einheitlich sei. Folge einer solchen Regelung wäre, dass das Gesetz der direkten Zustimmung des Bundesrates bedarf. Bisher sind die Länder allein einspruchberechtigt.

Früher geäußerte Bedenken gegen das Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG) hat der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates derweil zurückgestellt. Der Bundestag segnete den entsprechenden Regierungsentwurf nach einer Anhörung kurzfristig Ende September im Rahmen einer Marathonsitzung mit nur einer Handvoll redaktioneller Änderungen ab. Gemäß dem Anraten (PDF-Datei) der Wirtschaftspolitiker sollen die Länderchefs den Vermittlungsausschuss zu diesem Gesetzesbeschluss (PDF-Datei) nicht einberufen.

Der Entwurf sieht vor, dass jedes von deutschem Boden aus betriebene hochwertige Erdfernerkundungssystem vom Staat zu genehmigen ist. Die Betreiber müssen prüfen, ob es sich bei einer Kundenanfrage um eine mögliche Gefährdung der Sicherheitsinteressen handelt. Kriterien sind etwa der Informationsgehalt der Daten, die Person des Anfragenden, das angefragte Zielgebiet oder die gewünschte Zeitnähe. Ergibt die Kontrolle, dass Sicherheitsaspekte betroffen sein könnten, ist eine Weitergabe der Daten nur mit Zustimmung der Behörden erlaubt. Der Diensteanbieter muss ferner sämtliche Anfragen protokollieren und die entsprechenden Daten auf Anfrage herausgeben. Wirtschafsexperten hatten bei der Anhörung keine Einwände gegen den Vorstoß. Datenschützer setzten sich vehement für einen besseren Schutz der über Satelliten beziehbaren personenbezogenen Informationen ein und votierten für ein gesondertes "Geodatenschutzgesetz". (Stefan Krempl) / (pmz)