Einspeisegebühren: Kabel Deutschland scheitert mit Klage

Seit Monaten läuft der Streit um die Einspeisegebühren zwischen Kabel Deutschland und den öffentlichen-rechtlichen Sendern. Jetzt hat der Kabelnetzbetreiber eine erste Niederlage erlitten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 130 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Nico Jurran

Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland streitet seit Monaten mit ARD und ZDF. Knackpunkt ist die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme durch sein Netz. Bis Ende des Jahres zahlen die Sender dafür jährlich rund 60 Millionen Euro, mittlerweile haben sie den Einspeisungsvertrag jedoch (fristgerecht) gekündigt. Der Konzern beharrt jedoch auf den Einspeisegebühren: Da er gesetzlich zur Einspeisung verpflichtet ist, sieht er auch eine Zahlungspflicht bei den öffentlich-rechtlichen Sendern.

Laut WDR erlitt Kabel Deutschland nun bei seinen Klagen gegen die einzelnen Rundfunkanstalten eine erste Niederlage. So habe das Landgericht Köln am gestrigen Donnerstag eine Klage des Providers gegen den Sender als größtenteils unzulässig und unbegründet abgewiesen (AZ: 31 O 466/12). Zu Urteilen anderer Gerichte in dieser Sache, die eigentlich hätten vorher gefällt werden sollen, war es aus unterschiedlichen Gründen nicht gekommen.

Laut WDR sah das Gericht die Klage als unzulässig an, da Kabel Deutschland nicht gegen die einzelnen Rundfunkanstalten klagen könne. Zu beachten sei vielmehr, dass der damalige Einspeisungsvertrag mit allen ARD-Anstalten gemeinsam geschlossen wurde. Weiterhin habe das LG festgestellt, dass die Kündigung des Vertrages wirksam sei. Ein Missbrauch der Marktmacht liege ebenfalls nicht vor.

Im letzten Gespräch mit heise online hatte der Pressesprecher von Kabel Deutschland geäußert, dass man notfalls bis in die letzte gerichtliche Instanz gehen werde, um seine Forderungen durchzusetzen. Spannend ist nun, ob sich noch andere Gerichte der Wertung des LG Köln anschließen und die Klagen gegen einzelne Rundfunkanstalten als unzulässig abweisen. Neben Kabel Deutschland klagt auch der zweite große Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW wegen der Einspeisungsgebühren gegen die öffentlich-rechtlichen Sender. (nij)