Anbieterwechsel bei DSL/Festnetz: Fehlerhafte Rufnummernportierung ist Kündigungsgrund

Ein DSL-Kunde, der über den im Paket enthaltenen Telefonanschluss nach einem Anbieterwechsel nicht mehr erreichbar ist, kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs fristlos kündigen.

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Von
  • Urs Mansmann

Beim Wechsel des Breitband- und Telefonanbieters kommt es hin und wieder zu Problemen mit der Erreichbarkeit der Festnetzrufnummer. Meist ist in solchen Fällen die eigene Rufnummer aus bestimmten Netzen nicht mehr erreichbar, weil die Anbieter unterschiedliche Informationen darüber hinterlegt haben, in welchem Netz die Nummer geschaltet ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass ein solcher Fehler bei der Rufnummernmitnahme zur fristlosen Kündigung berechtigt (Az.: III ZR 231/12), berichtet Rechtsanwalt Thomas Stadler.

Im nun entschiedenen Fall war der Anschluss des Beklagten nur aus dem Netz des neuen Anbieters erreichbar gewesen. Offenbar hatte der alte Anbieter die Information über den Wechsel nicht in den eigenen Systemen vermerkt und nicht an andere Netzbetreiber weitergegeben. Dieses Risiko trägt aber nach Ansicht des BGH der neue Anbieter, wenn er die gesamte Abwicklung des Anbieterwechsels einschließlich der Mitnahme der bisherigen Rufnummer übernommen hat.

Dass der Kunde mehrere Wochen lang nicht erreichbar war, stellt nach Ansicht des BGH einen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Die Funktion des Telefons sei ein entscheidender Teil der geschuldeten Leistung. Das gelte insbesondere im vorliegenden Fall, in dem der Anbieter nur ein kleines Netz betreibt und der Kunde aus dem Netz der Telekom nicht erreichbar war.

Der BGH stellt aber klar, dass dem Anbieter in solchen Fällen stets eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels eingeräumt werden muss. Erst wenn diese verstrichen ist, ergibt sich ein wichtiger Grund, der zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Solche Routingfehler können übrigens mit einigen Wochen Verzögerung auftreten. Das TK-Unternehmen, das die Rufnummer abgibt, schaltet noch einige Zeit lang eine Umleitung und übergibt ankommende Gespräche für die portierte Rufnummer an den neuen Anbieter. Wenn diese Umleitung dann deaktiviert wird, scheitern fortan alle falsch gerouteten Anrufe aus Fremdnetzen. Für den Kunden ist in solchen Fällen durch den zeitlichen Abstand nur schwer zu erkennen, dass der Fehler mit der Portierung zusammenhängt. (uma)