Bundeswehr-Drohnen: Sensenmann, Raubtier oder Reiher?

Die einen rühmen sie als Wunderwaffen, die anderen verteufeln sie als Killermaschinen. Auch die Bundeswehr will Drohnen anschaffen. Die Entscheidung gestaltet sich aber schwierig.

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  • dpa

Der Name lässt keinen Zweifel daran, wofür das nur elf Meter lange und bis zu 480 Stundenkilometer schnelle Fluggerät geschaffen wurde. "Reaper" – zu Deutsch Sensenmann – tauften die US-Streitkräfte die modernste aller Kampfdrohnen.

Der Hersteller General Atomics hatte zuvor den Namen des Vorgängermodells verwendet und das unbemannte Flugzeug schlicht "Predator B" genannt. Das klingt allerdings auch nicht viel weniger martialisch: "Predator" ist das englische Wort für Raubtier. Der Hightech-Flieger wurde für den Krieg gegen den Terror entwickelt, trägt Präzisionsbomben und gelenkte Raketen unter seinen Flügeln und wird von den US-Streitkräften seit Jahren gegen Aufständische in Pakistan eingesetzt.

Jetzt wird möglicherweise auch die Bundeswehr mit den "Sensenmännern" oder "Raubtieren" aufgerüstet, wenn auch zu anderen Zwecken. Das Verteidigungsministerium sucht derzeit händeringend nach einer Drohne, die sie ab Ende 2014 in den Einsatz schicken kann. Minister Thomas de Maizière hat sich bereits für eine bewaffnete Variante ausgesprochen.

Die Entscheidung des Bundestags über das umstrittenste Rüstungsprojekt der Bundeswehr hat der CDU-Politiker zwar vor wenigen Tagen auf die Zeit nach der Wahl im September verschoben. Trotzdem laufen im Ministerium die Vorbereitungen für den Deal weiter. Sie gestalten sich aber schwieriger als erwartet, und die Zeit drängt. Schon im Oktober 2014 läuft der Mietvertrag für drei unbewaffnete israelische Aufklärungsdrohnen des Typs "Heron 1" (Englisch für Reiher) aus, die sich im Afghanistan-Einsatz bewährt haben.

Frühestens 2020 soll eine europäische Drohne einsatzbereit sein, die vor allem zusammen mit Frankreich entwickelt werden soll. Für die Übergangsphase sollen am Markt verfügbare Drohnen beschafft werden. Neben "Heron 1" und "Reaper" kommt nur die größere und modernere "Heron"-Version TP in Frage, die auch Waffen tragen kann. Allerdings mangelt es ihr an Einsatzerfahrung. Die israelischen Streitkräfte nutzen sie erst seit drei Jahren. Die Luftwaffe hat lange Zeit das US-Modell favorisiert, soll nach einem Spiegel-Bericht inzwischen aber auch Gefallen an dem israelischen Konkurrenten gefunden haben.

Eine Entscheidung für das "Heron"-System hätte den Vorteil, dass es politisch relativ unbelastet ist. "Predator B" ist dagegen die Drohne, mit der die USA in Pakistan gegen Aufständische vorgehen. Bei den Angriffen im Grenzgebiet zu Afghanistan wurden nach pakistanischen Angaben in den vergangenen Jahren bis zu 3000 Menschen getötet, darunter auch Zivilisten. Die völkerrechtlich umstrittenen Drohnen-Einsätze der Amerikaner sind nach Auffassung des Bundesverteidigungsministeriums der Hauptgrund für die Skepsis gegenüber den unbemannten Flugzeugen in Deutschland.

Die Bundeswehr will die Drohnen dagegen vor allem zum Schutz der eigenen Soldaten im Gefecht oder bei gefährlichen Operationen einsetzen. "Es braucht da keiner Sorgen zu haben, dass da irgendwelche James-Bond-Operationen stattfinden. Das wird es nie mit der Bundeswehr geben", betont der für Rüstung zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU). Die politischen und ethischen Einwände gegen die Drohnen-Beschaffung sind aber nicht das einzige Problem, mit dem sich das Verteidigungsministerium auseinandersetzen muss. Es fehlen schlichtweg noch die Grundlagen für eine Entscheidung.

Weder aus Israel noch aus den USA gebe es bisher Angebote, sagt Schmidt – und das, obwohl die Anfrage in den Vereinigten Staaten bereits Anfang letzten Jahres gestellt wurde. Ob es schon bald zu der eigentlich für dieses Frühjahr geplanten Vorentscheidung des Ministeriums über den Drohnen-Kauf kommen wird, hält der Staatssekretär daher für fraglich. "Ich weiß nicht, ob dies im nächsten halben Jahr noch erreichbar ist", sagt er. Es könnte also darauf hinauslaufen, dass der Mietvertrag für die reine Aufklärungsdrohne "Heron 1" zunächst einmal verlängert wird, um Zeit zu gewinnen. "Wenn man noch nicht entscheiden kann, was man in Zukunft haben will, gilt der Grundsatz: Was man hat, das hat man", sagt Schmidt. ()