Einspeisegebühren: Und noch eine Schlappe für Kabel Deutschland

Nach Köln, Stuttgart und München hat nun auch das Landgericht Berlin den Kabelnetzbetreiber abblitzen lassen. Das Unternehmen fordert, dass die Öffentlich-Rechtlichen weiter für die Kabelverbreitung zahlen.

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Im Streit über die Einspeisegebühren der öffentlich-rechtlichen Sender hat Kabel Deutschland eine erneute Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landgericht Berlin wies am Dienstag eine Klage des Kabelnetzbetreibers gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ab. Kabel Deutschland versucht auf dem Klageweg durchzusetzen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender weiter für die Verbreitung ihrer Programme in den deutschen Kabelnetzen bezahlen. Die Sender hatten die Verträge, denen zufolge sie jährlich rund 60 Millionen Euro an die großen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW zahlen, im Sommer 2012 gekündigt.

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Der Kabelriese hat daher alle öffentlich-rechtlichen Sender inklusive Arte, 3Sat und Phoenix verklagt. Bisher ohne Erfolg: In Köln (WDR), Stuttgart (SWR) und zuletzt München (BR) ist Kabel Deutschland in erster Instanz abgeblitzt. Auch beim Berliner Landgericht fand das Unternehmen nun kein Gehör; die Kammer verwies auf die gesetzliche Pflicht der Netzbetreiber, die öffentlich-rechtlichen Programme zu verbreiten. Kabel Deutschland ist der Ansicht, dass diese im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebene Verbreitungspflicht der Netzbetreiber "auch eine Zahlungsverpflichtung der Sender beinhaltet", wie es Vorstandschef Adrian von Hammerstein formuliert.

Kabel Deutschland, das auch schon damit gedroht hat, einige öffentlich-rechtliche Sender künftig nicht mehr zu verbreiten, will das offenbar durch die Instanzen fechten. "Es handelt sich um eine erstinstanzliche Entscheidung in mehreren anhängigen Prozessen mit komplexen Rechtsfragen", sagte ein Unternehmenssprecher der dpa. "Diese werden sicher nicht abschließend in der Eingangsinstanz entschieden sein. Wir beabsichtigen, gegen die vorliegenden Entscheidungen in Berufung zu gehen." Neben Kabel Deutschland klagt auch der zweite große Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW wegen der Einspeisungsgebühren gegen die öffentlich-rechtlichen Sender.

Dass die Öffentlich-Rechtlichen ab 2013 nicht mehr an die Kabelnetzbetreiber zahlen wollen war Anfang vergangenen Jahres bereits aus dem Bericht der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervorgegangen. In den Haushalten der Sender sind die Kosten der Einspeisung für den Zeitraum von 2013 bis 2016 mit Null beziffert. MDR-Intendantin Karola Wille hält die Einspeiseentgelte für "historisch überholt". Auch ZDF-Intendant Thomas Bellut hält es für nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung der öffentlich-rechtlichen Programme Geld verdienten. (vbr)