Haftstrafe für Betreiber von Torrent-Portal

Vor vier Jahren hatte ein niederländisches Gericht das Portal torrent.to vom Netz nehmen lassen. Jetzt hat das Amtsgericht München ein erstes Urteil gegen den Betreiber gesprochen.

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Der Betreiber der inzwischen stillgelegten Website torrent.to ist vom Amtsgericht Aachen zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Website galt bis zu ihrer Abschaltung als eines der größten deutschsprachigen Portale mit Torrent-Links. Auf Betreiben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und ihrer niederländischen Schwesterorganisation war das Portal im Juli 2008 aufgrund des Beschlusses eines Amsterdamer Gerichts vom Netz genommen worden.

Das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass sich der 33-Jährige aus Profitstreben der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig gemacht hat, teilte die GVU am Montag mit. Mit dem bereits Ende April ergangenen Urteil sei das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und sechs Monaten hinausgegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war nach Auffassung des Gerichts zwischen Dezember 2005 und April 2008 die treibende Kraft hinter dem Torrent-Portal, über das aktuelle Kinofilme, Spiele oder E-Books heruntergeladen werden konnten. Der 33-Jährige habe über ein eigenes Werbenetzwerk Anzeigenplätze auf der Website vermarktet und damit in Spitzenzeiten Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich pro Monat erzielt.

Es bestehe der Verdacht, dass der Angeklagte noch über Gelder auf Schweizer Konten und über eine Stiftung in Liechtenstein verfüge. Das Gericht sieht Fluchtgefahr und hat nach GVU-Angaben einen Haftbefehl erlassen, auch weil noch ein weiteres Verfahren gegen den Angeklagten läuft. Der 33-Jährige sei noch im Gerichtssaal festgenommen und in Untersuchungshaft überführt worden.

Die GVU misst dem Portal torrent.to ähnliche Bedeutung zu wie dem berühmt-berüchtigten kino.to, nach dessen Stillegung im Sommer 2011 es zu zahlreichen Verurteilungen gekommen war. Der Gründer wurde ein Jahr später zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Anschließen waren die Behörden auch gegen die Betreiber von Werbenetzwerken im kino.to-Umfeld vorgegangen.

Unterdessen ist die im Oktober 2012 verhängte Geldstrafe gegen den ehemaligen Betreiber des Sharehosters Uploaded.to rechtskräftig. Der Beklagte habe in der vergangenen Woche seinen Berufungsantrag zurückgezogen, teilte der Bundesverband Musikindustrie mit. Demnach hatte das Amtsgericht München den Beklagten, der auch die Link-Website "DCRemix" betrieben habe, wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt, was sich in diesem Falle auf insgesamt 144.000 Euro belaufe. (vbr)