Youtube: Klage gegen russische Videoblockade abgewiesen

Ein Schiedsgericht in Moskau hat die Klage von Youtube gegen die Sperrung eines Videos in Russland abgewiesen. Der Film, in dem gezeigt wird, wie man eine Halloween-Verkleidung bastelt, soll Selbstmorde anpreisen.

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In Moskau hat ein Schiedsgericht die Klage von Youtube gegen die Sperrung eines Videos durch die Verbraucherschutzbehörde abgewiesen. Das meldet die russische Nachrichtenagentur Ria Novosti. Die angeordnete Sperrung, der sich Youtube gefügt hatte, beruhte auf einem umstrittenen Gesetz zur stärkeren Kontrolle des Internets. In dem fraglichen Video wird vorgeführt, wie man sich zu Halloween eine Verkleidung bastelt, die aussieht, als würde im eigenen Arm eine Rasierklinge stecken.

Während Youtube sich noch nicht dazu geäußert habe, ob es gegen die Entscheidung in Berufung gehen wolle, habe die Verbraucherschutzbehörde bereits reagiert. In einer laut Ria Novosti von Tippfehlern nur so strotzenden Presserklärung werde erklärt, die Logik der Google-Tochter sei "pathologisch fehlerhaft" weil man dort nicht mit "hochheiligen Familienwerten" vertraut sei.

Das der Sperrung zugrunde liegende Kontrollgesetz war Anfang November 2012 in Kraft getreten und soll gegen Kinderpornografie, die Verherrlichung von Drogenkonsum und Aufrufe zum Selbstmord im Internet angewandt werden. Russischen Behörden erlaubt es, dazu Internetseiten sperren zu lassen, ohne dass dies vorher juristisch geprüft werden muss. Laut rublacklist.net seien davon in Russland gegenwärtig 19.700 Webseiten betroffen, 97 Prozent davon unbeabsichtigte Opfer fehlerhafter Sperrtechniken. (mho)