Hick-Hack um Hackathons

Ein Unternehmen hat sich die Wortmarke "Hackathon" gesichert und verlangt nun von deutschen Veranstaltern Lizenzgebühren: Das sorgt für ganz schöne Aufregung in der Szene.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Olaf Göllner

Hackathon-Veranstalter in heller Aufregung: Die Berliner Beratungsfirma Young Targets hat sich die Wortmarke "Hackathon" für verschiedene Anwendungsgebiete schützen lassen und Veranstaltern eine Forderung für Lizenzgebühren in Höhe von 2500 Euro geschickt. Nachdem ein betroffenes Unternehmen das Schreiben veröffentlicht hat und damit für einiges Aufsehen sorgte, rudert der Markeninhaber nun zurück. "Wir ziehen daraus Konsequenzen und werden die Marke 'Hackathon' wieder löschen", heißt es in einer Stellungnahme von Young Targets.

Der Begriff Hackathon ist ein Neologismus aus Hacken und Marathon, er beschreibt das gemeinsame Programmieren an einem konkreten Projekt und den dabei entstehenden Erfahrungsaustausch. Die ersten Hackathons sind wohl aus der Java- und OpenBSD-Entwicklergemeinde entsprungen. So wird der Begriff Hackathon schon 2001 vom OpenBSD-Projektleiter Theo de Raadt auf dem offiziellen Kanal OpenBSD-misc verwendet.

Daher hat die Eintragung der Wortmarke besonders im BSD-Lager für Empörung gesorgt. Dort werden Hackathons als wichtiger Bestandteil der OpenSource-Bewegung gesehen. Sonst hätten wichtige Projekte wie der hochgelobte Paketfilter von OpenBSD oder das Secure-Shell-Projekt (OpenSSH) nicht solche Fortschritte gemacht.

Die Marke ist beim Marken- und Patentamt unter der Registernummer 302012006340 auf die Firma nachtausgabe.de GmbH eingetragen, die auch hinter Young Targets steckt. Für die Szene kritisch ist besonders der Markenschutz im Bereich kultureller und sportlicher Veranstaltungen. Der Schutz gilt darüber hinaus unter anderem für Bekleidungsstücke, Rundfunk- und Fernsehwerbung, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Werbung sowie Plakatwerbung.

Der Markeninhaber will die Wortmarke nach eigenen Angaben nun wieder löschen lassen: "Der Versuch, über ein Lizenzmodell Einnahmen für non-kommerzielle Zwecke einzunehmen, ist misslungen. […] Wir ziehen daraus Konsequenzen und werden die Marke 'Hackathon' wieder löschen. Die zehn von uns angeschriebenen Unternehmen wurden bereits informiert, dass wir von den Plänen Abstand nehmen, Lizenzgebühren zu verlangen", heißt es in der Stellungnahme des Unternehmens.

Update

Auf Nachfrage von Heise Online erklärte der Geschäftsführer von Young Targets, Lutz Leichsenring, die ursprüngliche Idee hinter der Anmeldung der Marke - die übrigens schon im Juli 2012 erfolgte. Motiv sei gewesen, großen Firmen bei Nutzung des Begriffs Hackathon einen Vertrag anzubieten. Dieser hätte die Firmen berechtigt, die geschützte Wortmarke gegen eine Gebühr zu nutzen. Die Gebühren sollten dann für die Veranstaltung der "freien Tech-Szene" verwendet werden. Die angeschriebenen Firmen waren unter anderem Ebay, die Allianz und die Telekom.

Young Targets hat am Wochenende diskutiert wie sie mit dem Patent weiter verfahren. Dabei kamen verschiedene Ansätze wie die Ausarbeitung einer Vereinbarung zur Nutzung der Marke oder die Übertragung des Patents auf den Chaos Computer Club auf den Tisch.

Der CCC hat uns bestätigt, dass bei Ihnen die Anfrage der Markeninhaber eingegangen ist. Die Firma hat allerdings am Montag ihren Patentanwalt beauftragt, die Löschung der Wortmarke zu beantragen. Grund hierfür war, dass Young Targets in der Zwischenzeit zu dem Schluss gekommen seien, die Wahrnehmung ihres Vorgehens in der Szene falsch eingeschätzt zu haben. Der Geschäftsführer sieht die Anmeldung der Wortmarke inzwischen als Fehler.

Laut dem Patent- und Markenamt liegt bisher jedoch kein Antrag auf Löschung der Wortmarke "Hackathon" vom Inhaber vor. Über Facebook ist eine Gruppe entstanden, die sich für die Löschung der Marke engagiert. Diese Löschung kann auch von Dritten, also Nicht-Inhabern, vorgenommen werden. Für den vorliegenden Fall gälte es, einen Antrag auf Löschung wegen Schutzunfähigkeit der Marke zu stellen. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 300,- Euro, die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei 15 Monaten. Genaueres zur Gesetzeslage steht im Markenschutzgesetz, § 50 und 54, sowie § 8, Abschnitte 1-10.

2. Update

Constanze Kurz (Sprecherin des CCC) hat uns eine Stellungnahme zum Angebot von Young Targets, die Marke zu übernehmen, gesendet.

"[...] die ganz ueberwiegende Meinung im CCC nach kurzem Blick auf die Webseite von "Young Targets" war eine einhellige Ablehnung einer irgendwie gearteten Zusammenarbeit. Ein laengerer Blick auf die Webseite verstaerkte diesen ersten Eindruck noch, eine Vermarktung der Hackerszene mit Hilfe von "Recruitainment" (WTF?) ist nicht mit den Zielen des CCC vereinbar. [...]"

3. Update vom 29.05.2013

Laut der Registerauskunft des DPMA wurde die Marke zum 8. Mai 2013 gelöscht. (ogo)