SPD will Informationsfreiheitsgesetz straffen

Die SPD möchte den Staat mit einem neuen Gesetzesentwurf zu mehr Transparenz verpflichten. Schwarz-Gelb findet den Entwurf "rasch zusammengeschustert" und mangelhaft – und lehnt ihn ab.

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Die SPD möchte die Informationsfreiheit in Politik und Verwaltung fördern und dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf (PDF-Datei) vorgelegt. Der soll das Recht auf Akteneinsicht für Bürger stärken und den Staat zu mehr Transparenz verpflichten. "Demokraten wollen und müssen wissen können, was der Staat macht", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann dazu am Donnerstag bei der ersten Lesung des Entwurfs im Parlament. Das bestehende Informationsfreiheitsgesetz sei fehlerhaft. Es steht seit Jahren in der Kritik, weil es über reichlich Ausnahmeregelungen verfügt, zu viele Auskunfts-Ersuchen abgelehnt würden und es die Behörden auch nicht dazu verpflichtet, von sich aus viele Informationen zu veröffentlichen.

Der Entwurf, von SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil als "Informationsfreiheitsgesetz 2.0" bezeichnet, sieht vor, drei bisherige Gesetze zu einem einzigen zusammenzufassen und Auskunftsansprüche der Bürger klarer zu formulieren. Ämter sollen zudem verpflichtet werden, von sich aus mehr Akten zur Einsicht online anzubieten. Lühmann findet, dass die Regierung sich mit einem Open-Data-Portal schmückt, das den Namen gar nicht verdiene – es sei ein Feigenblatt, das die Informationsrechte der Bürger gar nicht verbessert.

Von der Linksfraktion bekam die SPD Unterstützung; so sprach sich auch der Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens für ein in sich geschlossenes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz aus, das eine verbindliche Auskunftspflicht mit sich bringt. Er wünscht sich einen "Kulturwandel in der Verwaltung". Für Behrens geht der Entwurf allerdings nicht weit genug, weil es Firmen mit öffentlicher Beteiligung nicht dazu verpflichtet, über Subventionen oder andere Zuwendungen zu berichten. Der MdB und Netzpolitiker Konstantin von Notz (Grüne) stimmte ebenfalls dafür, allerdings sollte der Datenschutz bei aller Informationsfreiheit nicht außer Acht bleiben.

Auch Gisela Piltz, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, brachte eine Mischung aus Zustimmung und Kritik zum Ausdruck. Die Zusammenfassung zu einem einzelnen Gesetz und die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Dokumenten ohne Aufforderung befand sie für gut. Sie hält es aber für unangemessen, dass einerseits Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisse einen fast schon absoluten Schutz erfahren, aber andererseits personenbezogene Daten erst einmal veröffentlicht würden. Der Entwurf sieht vor, dass betroffene Personen erst einen Nachweis über eine "erhebliche Beeinträchtigung" erbringen müssen, um einer Veröffentlichung ihrer Daten zuvorzukommen und ihre Privatsphäre zu wahren. Insgesamt nannte Piltz den Entwurf einen "aus Versatzstücken zusammengeschusterten Schnellschuss".

Für die CDU/CSU-Fraktion hatte der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer das Wort. Er konterte den SPD-Entwurf mit dem Argument, er würde in der Praxis das Gegenteil von dem bewirken, was die SPD erreichen will. Im Evaluationsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz werde eine solche "undifferenzierte Zusammenführung" verschiedener Informationsrechte gar nicht gefordert. Und dass die Interpretation des Hamburger Transparenzgesetzes bald vor Gericht geklärt werden muss, sei auch ein Hinweis darauf, dass das Vermengen von Ansprüchen keine gute Idee sei. Mayer warf der SPD einen "unzulässigen Generalverdacht gegen alle Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung" vor. Selbst Piraten ließen kein gutes Haar an dem Vorhaben, daher sei dem ganzen nur eine klare Absage zu erteilen. (jss)