Bitkom bezeichnet App-Rückgaberecht als realitätsfern

Die Verbraucherschutzminister planen ein Rückgaberecht bei App-Käufen. Der IT-Branchenverband Bitkom stemmt sich dagegen und führt Beispiele auf, die belegen sollen, dass der Markt schon jetzt verbraucherfreundlich genug sei.

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  • Hannes A. Czerulla

Den Verbrauchern ein Recht einzuräumen, gekaufte Apps wieder zurückzugeben, hält der IT-Branchenverband für überflüssig. Nach Meinung des Bitkom-Hauptgeschäftsführers Bernhard Rohleder gibt es keinen Bedarf nach einer solchen Regelung, da der Markt schon jetzt besonders nutzerfreundlich sei. Als Beispiel nennt Rohleder die Möglichkeit, vorab Screenshots anzusehen und zu prüfen wie viele Nutzer die App zuvor heruntergeladen und gut bewertet haben. Außerdem gäbe es von vielen Apps kostenlose Testversionen oder werbefinanzierte Varianten. Ein Gesetz sei "realitätsferne Überregulierung", unter der vor allem junge Selbständige leiden würden.

In Deutschland haben die Nutzer 2012 rund 430 Millionen Euro für Apps ausgegeben. Diese Zahlen zeigen laut Bitkom, dass die Käufer jetzt schon die Unkompliziertheit und Sicherheit der Appstores schätzen und es somit keinen Bedarf für ein gesetzliches Rückgaberecht gebe. Schon heute sei es in den meisten Stores möglich, die Programme zurückzugeben. Längere Fristen würden beispielsweise bei Reise-Apps und Zeitungen ähnlich wie bei DVDs und CDs keinen Sinn machen, da sie in dieser Zeit bereits vollständig gelesen oder gehört werden können.

Die Verbaucherschutzministerkonferenz hatte sich am Freitag in Bad Nauheim einheitlich für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen und eine Arbeitsgruppe zu dem Thema gebildet. Bislang gibt es in vielen Appstores zwar die Möglichkeit, Programme zurückzugeben, die Fristen und Vorgehensweisen sind aber sehr unterschiedlich. Bei Google Play beträgt die Probezeit nur 15 Minuten. Während dieser Frist kann man die Rückerstattung komfortabel über den Store abwickeln. Danach muss man sich per Mail direkt an den Entwickler wenden. Bei Apples App Store und Microsofts Market ist grundsätzlich eine Mail nötig. Beide räumen dem Kunden 24 Stunden Bedenkzeit nach dem Kauf ein. (hcz)