Justizminister wollen Aufruf von Kinderporno-Seiten deutlicher kriminalisieren

Die Konferenz der Justizminister der Länder hat einen Beschluss gefasst, wonach die Strafbarkeit des Zugriffs auf kinder- und jugendpornographische Bilder im Internet vom "Besitz" des Materials losgelöst werden soll.

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Die Justizminister der Länder wollen letzte von ihnen ausgemachte Lücken bei der Strafbarkeit kinder- und jugendpornographischer Schriften und Bilder schließen. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Dresden haben die Regierungsvertreter so am gestrigen Donnerstag einen Beschluss (PDF-Datei) gefasst, wonach der vorsätzliche Aufruf entsprechenden Materials über das Internet deutlicher kriminalisiert werden soll. Dabei schwebt den Ministern konkret vor, die Strafbarkeit des Zugriffs auf kinder- und jugendpornographische Bilder im Netz vom Merkmal der "Besitzbeschaffung" loszulösen. Mit der Initiative wird Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) aufgefordert, diesen Gesichtspunkt im Rahmen einer Gesamtreform des Sexualstrafrechts zu berücksichtigen.

Die derzeitige, wiederholt verschärfte Rechtslage bei Kinderpornographie halten die Justizminister für "problematisch". Die Strafverfolger würden oft auf Hindernisse stoßen, wenn sich Täter Bilddateien "nur" ansehen, heißt es in einer Erläuterung (PDF-Datei) des Beschlusses. Als Tatmerkmal werde derzeit häufig verlangt, dass entsprechendes Material "aktiv" auf einen Rechner heruntergeladen werde. Die derzeitige Fassung des Straftatbestandes des verbotenen Besitzes kinderpornographischer Schriften in Paragraph 184b Absatz 4 Strafgesetzbuch (StGB) sei auf Druckerzeugnisse zugeschnitten und berücksichtige nicht genügend, dass heutzutage der Hauptverbreitungsweg von Bildern über Kindesmissbrauch das Internet sei. Laut Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) geht es bei dem Vorstoß darum, ein klares Signal gegen die "Schmuddel-Mafia" zu setzen.

Wörtlich heißt es im zitierten Kinderporno-Paragraphen: "Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Zypries ging daher in der Debatte über das heftig umkämpfte und vor einer Woche vom Bundestag beschlossene Gesetz zu Web-Sperren im Kampf gegen Kinderpornographie davon aus, dass eine Strafbarkeit derzeit schon dann vorliege, wenn dem Nutzer ein Vorsatz beim Aufruf von Kinderporno-Seiten nachgewiesen werden könne. Hits, die etwa über automatische Weiterleitungen nach dem Klick auf Spam-Mails oder andere Versehen hervorgerufen würden, seien nicht betroffen. Auch ein durch die Umleitung auf die geplante Stopp-Seite erfolgloser vorsätzlicher Versuch, kinderpornographisches Material aufzurufen, erfülle aber die Voraussetzungen des Straftatbestands, meinte Zypries. Diese Bestimmungen sind den Landesministerin aber offenbar noch nicht griffig genug.

In einem weiteren Beschluss (PDF-Datei) drängt die Justizministerkonferenz auf eine bessere Kontrolle jugendgefährdender Computerspiele, obwohl der Gesetzgeber auch in diesem Bereich bereits mehrfach Verschärfungen durchgesetzt hat. Für weiter korrekturbedürftig halten die Minister die Altersfreigabe durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), deren Beirat sich aus Vertretern verschiedener Gruppierungen von Bund, Ländern, Gesellschaft, Kirchen und Wirtschaft zusammensetzt. Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens (KFN) habe die Einrichtung in vielen Fällen das Mindestalter zu niedrig angesetzt.

Die Konferenz fordert daher eine Stärkung der Rolle der Länder im Freigabeprozess und eine Überprüfung der Kriterien für die Alterseinstufung. Der USK, die sich selbst um Nachjustierungen bemüht, sollte zudem mehr Zeit als die derzeit vorgesehenen zehn Tage zum Durchspielen eingeräumt werden. Die Minister versprechen sich davon einen besseren Schutz Minderjähriger vor jugendgefährdenden Games. (Stefan Krempl) / (jk)