SCO vs. Linux: Teure deutsche Anwälte

Die Windungen der unendlichen Geschichte um SCO und um die gerichtlichen Auseinandersetzungen über angebliche Copyright-Verletzungen in Linux sowie über die Copyrights an Unix sind um noch einen Schlenker bereichert worden.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Windungen der unendlichen Geschichte um SCO und um die gerichtlichen Auseinandersetzungen über angebliche Copyright-Verletzungen in Linux sowie über die Copyrights an Unix sind um noch einen Schlenker bereichert worden: Die im Konkursverfahren nach Chapter 11 befindliche SCO Group sorgt mit Details zu ihren Zahlungsverpflichtungen für Aufsehen. In einem von der Prozessbeobachtungs-Website Groklaw veröffentlichten Schriftsatz beantragt die SCO Group, ein juristisches Verfahren in München mit bis zu 15.000 US-Dollar finanzieren zu dürfen. Dabei wird der Eindruck erweckt, es handele sich um eine erfolgreiche Klage. Das sieht der Beklagte anders.

In dem von Groklaw referenzierten Schriftsatz Nummer 138 gibt die SCO Group an, 15.000 Dollar im Monat für ein Verfahren auszugeben, das wie folgt beschrieben wird: "proceedings in Munich, Germany, against an individual to enforce rulings previously issued by German court." Diese Darstellung findet der Beklagte Andreas Kuckartz nicht korrekt: "Die durch SCO bei Gericht eingereichte Beschreibung ist falsch. Es geht dabei nicht um die Zwangsvollstreckung ('enforcement') einer gerichtlichen Entscheidung, sondern um eine beim Landgericht München I gegen mich eingereichte Klage aufgrund von Äußerungen in einem anderen gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht München II. Dieses Verfahren habe ich in der Hauptsache sowohl vor dem Landgericht München II als auch am 19. Juli 2007 in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München gegen The SCO Group GmbH, Bad Homburg, gewonnen."

In der heise online vorliegenden Stellungnahme betont Kuckartz, dass sein Prozessgegner die in Bad Homburg ansässige The SCO Group GmbH sei, die nicht Bestandteil des Insolvenzverfahrens sei. Auch seien die Klagen gegen ihn wohl kaum das normale Alltagsgeschäft der SCO Group GmbH. "Mit dem 'ordinary course of business' hat die äußerungsrechtliche Auseinandersetzung auch nichts zu tun. Es sei denn, man hält es für eine übliche Geschäftspraxis, in gerichtlichen Verfahren erfolgte wahre Tatsachenbehauptungen und zulässige Meinungsäußerungen durch auf betrügerische Weise geführte gerichtliche Schritte untersagen zu lassen. Meiner Meinung nach handelt es sich bei dieser falschen Darstellung des in München geführten Verfahrens in dem beim Insolvenzgericht eingereichten Dokument um versuchten Insolvenzbetrug."

Die deutsche Niederlassung der SCO Group in Bad Homburg war für eine Stellungnahme in der Sache nicht erreichbar. Nach den Informationen von Groklaw soll Michael Olson, der Geschäftsführer der Niederlassung in Bad Homburg, noch in diesem Monat als Vizepräsident der SCO Group Inc. entlassen werden.

Read also the Englisch version of this article: [ticker:97693 SCO vs. Linux: Costly German lawyers]

Zu den Entwicklungen in dem Streit, den SCO mit IBM, Novell und der Open-Source-Gemeinde um SCO-Rechte an Unix und angeblich unrechtmäßig in Linux übernommenen Code angezettelt hat, siehe den Online-Artikel in c't Hintergrund (mit chronologischer Linkliste zu Beiträgen auf heise online, aus Technology Review und der c't):

(Detlef Borchers) / (jk)