Komposition gegen Überwachung: "Call Wolfgang"

Der Komponist Johannes Kreidler erregte Aufmerksamkeit, als er bei der Verwertungsgesellschaft GEMA ein Stück aus 70.200 Zitaten anmelden wollte. Nun lässt er zwei Computer miteinander telefonieren und Wörter benutzen, die Überwacher anlocken sollen.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Im Sommer erzeugte der Komponist Johannes Kreidler über sein Fachgebiet hinaus Schlagzeilen, als er bei der Verwertungsgesellschaft GEMA vorschriftsgemäß ein Stück anmelden wollte, das aus 70.200 Zitaten bestand. Bereits damals kündigte er an, sich demnächst mit dem Thema Überwachung beschäftigen zu wollen. Nun ist sein neues Projekt "Call Wolfgang – terrorist generated content" fertig.

Basis der Installation ist eine angeblich über einen Server im Iran laufende dauerhafte VoIP-Verbindung zwischen zwei Rechnern. Sie führen ein automatisch generiertes "Gespräch", einen, so Kreidler, "algorithmischen Theaterdialog in Abhörkulisse". Dieser besteht zum einen Teil aus unverständlichen Lautfetzen, zum anderen aus Wörtern, die bei Sicherheitsbehörden einen Überwachungsreflex auslösen könnten. Darunter befinden sich nicht nur naheliegende Reizkombinationen wie "Bombe", "Koranverse" und "Ungläubiger", sondern auch verhältnismäßig unverdächtig klingende wie "Reproduktion", "Prekarisierung" und "Bezugsrahmen", die für das BKA in der Vergangenheit nichtsdestotrotz Anlass für Ermittlungen gegen einen Berliner Soziologen waren.

Kreidler selbst fasst seine Anstrengungen in einem Video wie folgt zusammen: "Sehr verdächtig. Gut, dass das alles abgehört und gespeichert wird!" In einen Interview sieht er die Installation auch als Antwort auf eine alte Frage von Walter Benjamin: "Kunst muss verdächtig sein, das ist ihre Aura."

Da im Gesprächshintergrund auch noch seine eigene Musik läuft, konstatiert er in den vermuteten Mitschnitten des BKA auch eine mögliche Verletzung seiner Urheberrechte, gegen die er die GEMA öffentlich zum Einschreiten auffordert. Zwar dürfen nach § 45 des Urheberrechtsgesetzes für Gerichtsverfahren Kopien angefertigt werden, allerdings haben sich Literatur und Rechtsprechung bisher noch verhältnismäßig wenig mit den Details dieser Vorschrift befasst. (pem)