Kartellamt prüft Pläne der Telekom zur Flatrate-Drossel

Die Kartellwächter haben die Telekom zu ihren Plänen befragt. Die Antworten würden nun ausgewertet. Es gibt laut Kartellamt derzeit aber weder Ermittlungen noch ein Verfahren.

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Von
  • dpa

Die Deutsche Telekom könnte wegen der geplanten Internet-DSL-Tarife mit Flatrate-Drossel Ärger mit dem Bundeskartellamt bekommen. "Wenn die Telekom Inhalteanbietern erlauben will, sich von einer Datendrosselung freizukaufen, hat dies möglicherweise Folgen für den Wettbewerb", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Telekom habe auf dem Breitbandmarkt eine starke Marktposition. "So könnten erhebliche Marktzutrittsschranken entstehen, wenn kleine Anbieter nicht in der Lage sein sollten, sich eine prioritäre Behandlung zu erkaufen."

Flatrate-Kappung und Netzneutralität

Seit dem 2. Mai sieht die Telekom Volumengrenzen für ihre Internet-Flatrates vor. Begründung: Das Datenvolumen steigt, der Ausbau der Netze kostet Geld, nur wenige User erzeugten einen großen Anteil am Traffic. Kritik wurde schnell laut: Die Backbones hätten bei weitem genug Kapazität auch für steigende Datenvolumen. Und die Telekom bevorzuge eigene Angebote wie den IPTV-Dienst Entertain oder von Partnern wie Spotify. Die Telekom zielt mit dem Übergang zu Next Generation Networks (NGN) darauf ab, aus dem "Best-Effort"-Internet eine Ansammlung von "Managed Services" zu machen, die ihr Kontrolle und Monetarisierung ermöglichen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur deckt die Telekom mit rund 12,4 Millionen DSL-Anschlüssen etwa 45 Prozent des Breitbandmarktes ab; damit wird sie als "marktmächtig" betrachtet. Die Wettbewerbsbehörde hatte die Telekom aufgefordert, ihre Pläne genauer zu erläutern. Die Antworten würden nun ausgewertet. Es gebe weder Ermittlungen noch ein Verfahren.

Die Begründung des Konzerns für die stärkere Spreizung der Tarife je nach Datenverbrauch findet Mundt verständlich: "Ein Grundrecht auf Flatrates für schnelles Internet vermag ich nicht zu erkennen." Es sei nicht einzusehen, dass Normalnutzer genauso viel zahlen müssten wie Intensivnutzer. Problematisch werde es erst dann, wenn die Netzneutralität berührt werde. Da gebe es "neben einer politischen eine wettbewerbsrechtliche Dimension". Auch dass die Telekom eigene Dienste wie ihr Internetfernsehen Entertain nicht auf das Datenvolumen anrechnen will, sorgt beim Kartellamt für Nachfragen.

Seit dem 2. Mai sieht die Telekom Volumengrenzen für ihre Internet-Flatrates vor. Umgesetzt wird die Drossel vorerst noch nicht, die Telekom sichert sich nur das Recht dazu. Sobald die Drossel umgesetzt wird, sollen Kunden über Zubuchoptionen weiteres Transfervolumen ohne Bandbreitenbegrenzung kaufen können. Auf eigene Dienste wie Entertain wird die Drossel nicht angerechnet. Andere Anbieter sollen ihre Dienste im Telekom-Netz "freikaufen" können. Die Pläne der Telekom stoßen auf massive Kritik. Eine Petition dagegen hat das Quorum von 50.000 Unterstützern erreicht und muss somit im Petitionsausschuss behandelt werden. (jo)