Schwarz-Gelb will Whistleblower-Schutz nicht nachbessern

CDU/CSU und FDP haben im Bundestag Gesetzentwürfe aller drei Oppositionsfraktionen zum stärkeren Schutz von Hinweisgebern auf Missstände in Betrieben und in der Verwaltung abgelehnt.

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Mit der Mehrheit der Regierungskoalition hat der Bundestag am Donnerstagabend Gesetzentwürfe und Anträge aller drei Oppositionsfraktionen zum stärkeren Schutz von Hinweisgebern auf Missstände in Betrieben und in der Verwaltung abgeschmettert. Die CDU/CSU-Fraktion meinte, dass die bereits bestehende Regelung in Paragraph 612a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Whistleblower ausreichend absichere. Darin werde verboten, Hinweisgeber zu maßregeln. Auch enthielten viele Gesetze schon Anzeigerechte für Mitarbeiter.

Regelmäßig würden Skandale durch Hinweise von Insidern aufgedeckt, erläuterte die CDU-Politikerin Gitta Connemann laut den nur zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen. Sie verwies auf Edward Snowden, der bekannt gemacht habe, dass der US-Geheimdienst NSA (National Security Agency) "wochenlang Daten sammelte, auch in Deutschland". Sonderbestimmungen seien bei aller Achtung vor der Zivilcourage von Whistleblowern aber nicht nötig. Auch die FDP monierte, dass keiner der Anträge echte Verbesserungen mit sich brächte.

Die SPD-Fraktion wollte dagegen mit ihrem Gesetzentwurf unter anderem Maßregelungen, Mobbing und Kündigungen von Hinweisgebern verbieten. Die Öffentlichkeit sei auf Hinweise angewiesen, wenn beispielsweise Pferdefleisch in Fertignahrungsmittel gemischt werde. Der bestehende rechtliche Schutz müsse daher von einem gesellschaftlichen Klima flankiert werden, in dem Tippgeber nicht als Denunzianten verleumdet würden.

Die Linke warb mit ihrem Antrag ebenfalls dafür, die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft stärker anzuerkennen und die Hinweisgeber besser vor Verfolgung zu schützen. Es müsse vermieden werden, dass es auch hierzulande Fälle wie den des Soldaten Bradley Manning oder den des ebenfalls bereits des Geheimnisverrats beschuldigten Snowden geben werde. Ein dreistufiges Schutzverfahren hatten die Grünen mit ihrem Entwurf ins Spiel gebracht, den sie zunächst in einem Online-Forum zur Kommentierung freigegeben hatten.

In einer Anhörung im März 2012 hatten Experten die Entwürfe zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgebern kontrovers diskutiert. Gewerkschaftler bezeichneten es als unerlässlich, Whistleblower weiter gesetzlich abzusichern. Arbeitgeberverbände hielten Korrekturen dagegen für überflüssig. (anw)