Bundestag verabschiedet E-Justiz-Initiative

Das Parlament hat den Regierungsentwurf zur "Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs" mit Änderungen beschlossen. Neben Schwarz-Gelb stimmte die SPD dafür, die Linke war dagegen, die Grünen enthielten sich.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 15 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf zur "Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs" mit einigen Änderungen beschlossen. Neben Schwarz-Gelb stimmte die SPD dafür, die Linke war dagegen, die Grünen enthielten sich. Er sieht vor, den gerichtlichen Ein- und Ausgang von Post weitgehend auf Online-Kommunikation umzustellen.

Wie beim E-Government-Gesetz setzt das Parlament hier insbesondere auf die De-Mail. Vor allem die Grünen führten dagegen noch einmal erhebliche Bedenken ins Feld. Diese beträfen die nicht durchgängige Verschlüsselung und die Gefahr, dass die vergleichsweise überschaubaren Server gehackt werden könnten. Der FDP-Politiker Manuel Höferlin hielt dem entgegen, dass vorgesehenen Möglichkeiten einen höheren Sicherheitsstandard als die heute üblichen Abläufe etwa per Brief oder Fax hätten.

Die Abgeordneten hielten es für sachgerecht, etwa auch das vor allem auf Länderebene weit verbreitete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) als "sicheren Übermittlungsweg mit der Justiz" anzuerkennen. Auch soll es künftig möglich sein, "strukturierte Formulare" im Web-Browser auszufüllen. Elektronische Dokumente müssen für blinde oder sehbehinderte Personen im Grundsatz barrierefrei gestaltet sein. Die SPD-Fraktion hatte dazu strengere Vorgaben gefordert, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer muss bis 2016 elektronische Anwaltspostfächer einrichten, die auf der Grundlage eines sicheren Verzeichnisdienstes ein hohes Authentifizierungsniveau erreichen sollen. Damit will der Gesetzgeber das Zustellen von Urteilen, Beschlüssen, Schriftsätzen und Ladungen vereinfachen, wobei von einem Empfang nach drei Werktagen ausgegangen wird. Dazu kommen Vorgaben für "rechtssicheres Scannen" und Archivieren öffentlicher Urkunden. Die Bestimmungen sollen schrittweise zwischen 2014 und 2022 in Kraft treten. (anw)