Zypries: Karlsruher Urteil wird nicht entscheidend für Online-Ermittlung sein

Unabhängig von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müsse noch sachpolitisch entschieden werden, ob eine Regelung zur Online-Durchsuchung benötigt werde, meint die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

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  • dpa

Das Bundesverfassungsgericht wird mit seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen aus Sicht von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) keine Vorentscheidung über die Einführung des Fahndungsinstruments auf Bundesebene treffen. Nach dem Karlsruher Spruch Anfang 2008 werde man zwar verfassungsrechtlich klarer sehen, sagte sie der Leipziger Volkszeitung. Unabhängig davon müsse aber anschließend noch sachpolitisch entschieden werden, "ob wir eine solche Regelung überhaupt benötigen". Es werde "ganz sicher keinen Automatismus" geben. Sie sei eher skeptisch, dass es einen Weg für eine gesetzliche Regelung gebe.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) möchte es dem Bundeskriminalamt (BKA) bereits vor der Karlsruher Entscheidung ermöglichen, Computer von Terrorverdächtigen heimlich via Internet zu durchsuchen. Durch den SPD-Parteitag sieht sich Zypries indes in ihrem Widerstand bestärkt. "Dass man den Rechtsstaat hochhalten muss und längst nicht alles mitmachen darf, was gefordert wird, ist langsam wieder ein Thema für die SPD." Nach der Ära des früheren SPD- Innenministers Otto Schily und jetzt im Widerstreit mit Schäuble sei nun klar, dass man auch mit dieser widerstehenden Politik "für die SPD in Wahlkämpfen punkten kann".

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(dpa) / (anw)