US-Gericht stoppt Verkauf von WLAN-Hardware

Im WLAN-Patentstreit mit der australischen Forschungseinrichtung CSIRO muss die japanische Buffalo Technology eine weitere Niederlage hinnehmen. Die lange Liste vom Vertriebsverbot betroffener Hardware enthält auch Draft-N-Geräte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 81 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Sven-Olaf Suhl

In dem seit 2005 laufenden Rechtsstreit um die Nutzung eines grundlegenden US-Patents für WLAN, das die australische Forschungseinrichtung Commonwealth Scientific and Industrial Research Organization (CSIRO) hält, hat der japanische Hersteller Buffalo Technology eine erneute Niederlage hinnehmen müssen. Ein US-Bezirksgericht hat den Import und den Vertrieb zahlreicher WLAN-Geräte in den USA untersagt, heißt es in einer von Buffalo selbst herausgegebenen Botschaft an die Kunden, die auf eine Liste betroffener Produkte verweist. Ausgenommen sind Ersatzlieferungen bei Garantiefällen.

Bereits im November 2006 hatte ein Richter in Tyler (Texas) befunden, dass das der CSIRO im Jahr 1996 erteilte US-Patent 5,487,069 ("Wireless LAN") gültig ist und die Grundlage bietet, Lizenzgebühren zu verlangen. Buffalo Technology hatte Verhandlungen mit der CSIRO über die Zahlung von Lizenzgebühren im Jahr 2005 abgebrochen und anschließend ebenso wie andere Schwergewichte Klage eingereicht.

Auf der Embargoliste stehen auch Draft-N-Geräte, die nach dem noch im Entwurfsstadium befindlichen Standard 802.11n funken. Zudem befürchten die Entwickler der IEEE-Arbeitsgruppe TGn, dass sich die juristische Auseinandersetzung zu einem Hemmschuh für den kommenden WLAN-Standard entwickelt. (ssu)