Neue Klage wegen Urheberrechtsverletzungen in Second Life

Sechs Anbieter virtueller Waren klagen vor einem US-Bundesgericht gegen einen New Yorker, der das digitale Handelsgut kopiert und verkauft haben soll.

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Die Spielwelt Second Life (SL) wird auch von ganz weltlichen Problemen heimgesucht. Virtuelle Unternehmer versuchen ihre Profite ("Linden-Dollars", die in SL gängige Spielwährung, lässt sich in US-Dollar tauschen) mit irdischen Gerichten zu verteidigen. Dabei ist die nicht uninteressante Frage zu klären, wie (in diesem Fall US-amerikanische) Gesetze, die Händler und Hersteller vor unlauterer Konkurrenz schützen sollen, auch im virtuellen Raum der Online-Welt anwendbar sind. Mit einer Klage vor einem US-Bundesgericht wollen das sechs Anbieter verschiedener virtueller Waren nun höchstrichterlich entscheiden lassen.

Die Anbieter von so unterschiedlichen Handelsgütern wie virtuelle Kleidung für Avatare, Einrichtungsgegenstände und eine Art Sexspielzeug klagen gegen einen US-Bürger, der in SL unter dem Pseudonym "Rase Kenzo" unterwegs sei, sowie zehn weitere Unbekannte. Ihnen wird vorgeworfen, die Produkte der Kläger ohne Genehmigung kopiert und auf eigene Rechnung verkauft zu haben. Damit, so steht es in der Klageschrift, hätten sich die Beklagten unter anderem des unlauteren Wettbewerbs, der Urheberrechtsverletzung und der Fälschung schuldig gemacht.

Klageführend ist wieder einmal die Firma Eros LLC des SL-Einwohners "Stroker Serpentine", der im richtigen Leben auf den Namen Kevin Alderman hört. Schon einmal hatte Alderman ein Gericht bemüht, um gegen einen zunächst nicht identifizierten Avatar namens "Volkov Catteneo" vorzugehen. Catteneo soll die von Alderman angebotenen Liebesmöbel der Marke "SexGen" kopiert und verkauft haben. Dabei geht es konkret um Betten für das virtuelle Schlafzimmer, die ansonsten unerfahrene Avatare zu erstaunlichen sexuellen Darbietungen befähigen.

Nach aus dieser Klage folgenden richterlichen Anordnungen gegen Second Life, den Bezahldienst PayPal und zwei Internetanbieter, die Daten des Avatars Catteneo herausgeben sollten, sowie den Ermittlungen eines Privatdetektivs glaubt Alderman den missliebigen Konkurrenten nun identifiziert zu haben. Der beschuldigte 17-Jährige bestreitet die Vorwürfe.

Auch der jetzt beschuldigte 37-jährige New Yorker kann es nicht so recht glauben, was ihm da passiert. "Sie können sagen, was sie wollen", sagt er gegenüber der New York Post über die Kläger. "Es ist ein Videospiel. Ich wusste nicht, das man einen deshalb verklagen kann." Sollten sich die Richter der Darstellung der Kläger anschließen, dürften allerdings noch andere Fragen geklärt werden müssen. Zum Beispiel, ob die Beweise gegen "Rase Kenzo" zugelassen werden können. Die seien, behauptet er, in seinem virtuellen Apartment gesammelt worden – ohne seiner Zustimmung oder gar einen Durchsuchungsbefehl. (vbr)