Berufungsgericht hebt Sammelklage von US-Autoren gegen Google Books auf

Der zuständige Bundesbezirksrichter soll zunächst darüber befinden, ob sich Google beim Scannen von Büchern auf "Fair Use" berufen kann, entschied ein Berufungsgericht.

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Die US-amerikanische Autorenvereinigung Authors Guild und einige einzelne Autoren dürfen vorerst doch keine Sammelklage gegen Google Books erheben. Dies hat ein Berufungsgericht entschieden und damit eine Genehmigung des Bundesbezirksgerichts Südliches New York vom Mai 2012 aufgehoben. Der Fall (Authors Guild et al vs. Google, 05 Civ. 8136) wandert nun zu diesem Bezirksgericht zurück. Der zuständige Richter Denny Chin soll zunächst entscheiden, ob sich Google auf "Fair Use" berufen kann.

Mit Sammelklagen sollen die gleich gelagerten Interessen vieler Kläger in einem gemeinsamen Verfahren geklärt werden. Einzelklagen unterbleiben häufig aus Kostengründen. Google hatte argumentiert, viele Autoren profitierten davon, dass Auszüge ihrer Werke über Google Books gefunden werden können. Die Kläger behaupteten einen Schaden und seien daher nicht repräsentativ für alle Autoren. Daher sei eine Sammelklage unzulässig.

Dieses Argument "könnte einige Kraft haben", befanden die Richter des Berufungsgerichts (2nd Circuit). Zunächst müsse das Bezirksgericht aber klären, ob Googles Scannen der Werke unter "Fair Use" (etwa: Angemessene Verwendung) fällt. Dabei wird in einem vierstufigen Test überprüft, ob eine nicht genehmigte Verwendung geschützten Materials dennoch zulässig ist. Es kommt auf den Zweck der Nutzung an – kommerziell, nichtkommerziell oder für Bildung –, sowie auf die Art des Werks, die genutzten Ausschnitte im Vergleich zum Gesamtwerk und schließlich die Auswirkungen auf den potenziellen Markt für das Werk.

Aus Sicht der Authors Guild ist Google Books ein kommerzielles Unterfangen für das Fair Use ausscheidet. Google sieht das naturgemäß anders. Das Ergebnis des Fair-Use-Tests könnte je nach Werk unterschiedlich ausfallen. Schon daran könnte eine Sammelklage scheitern, was die Zahl der Kläger (und damit der potenziellen Entschädigungssumme) erheblich reduzieren würde.

In einem anderen Verfahren in Sachen Google Books hatte die Authors Guild fünf Hochschulen geklagt, die ihre Bibliotheken von Google scannen ließen. Ein anderer Richter des selben Gerichts erkannte dabei die Fair-Use-Verteidigung an und wies die Klage der Authors Guild ab (Authors Guild et al vs. Hathitrust, 11 CV 6351). Das Berufungsverfahren läuft.

Im Parallelverfahren der Fotografen (American Society of Media Photographers vs. Google, 10 Civ. 2977) hatte Chin ebenfalls eine Sammelklage zugelassen. Dagegen hat Google bislang nicht berufen, das Verfahren läuft in erster Instanz. Mit den Herausgebern hat sich Google vergangenes Jahr auf einen Vergleich geeinigt. (anw)