Bundestag winkt geändertes BKA-Gesetz durch

Die Parlamentarier haben das im Vermittlungsverfahren mit dem Bundesrat leicht entschärfte Überwachungsvorhaben ohne weitere Aussprache abgesegnet, während Schäuble für eine rasche Ausdehnung der Befugnisse plädiert.

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Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Donnerstag die im Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat leicht entschärfte Version der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) ohne weitere Aussprache abgesegnet. Für das lange umkämpfte Vorhaben stimmten CDU/CSU und SPD, die Opposition votierte geschlossen dagegen. Nun soll morgen noch der Bundesrat das Gesetz offiziell billigen. Mit der Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler könnte es dann zum Jahreswechsel in Kraft treten. Mit der Initiative erhält das BKA weitgehende neue Befugnisse unter dem Aufhänger der Terrorbekämpfung. Dazu zählen heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, präventive Abhörmaßnahmen und die Abfrage von Verbindungsdaten.

Die Kritik auch an dem Kompromiss, den Spitzenpolitiker von Bund und Ländern Anfang Dezember aushandelten und dabei Online-Razzien generell unter einen Richtervorbehalt stellten, verstummt derweil nicht. So bezeichnete der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco die Einigung als "unbefriedigend". Der Einsatz des Bundestrojaners könne dazu beitragen, das Vertrauen der Nutzer in Internet-Anwendungen allgemein zu beschädigen. Besonders betroffen sein dürften E-Government-Applikationen, fürchtet der eco-Vorstandsvorsitzende Michael Rotert. Wenn der Staat etwa automatische Updates von Virenscannern dazu nutze, um die Überwachungssoftware einzuschleusen, setzte er sich dem Verdacht aus, sein Wissen um diese Sicherheitslücken geheim zu halten und die Internetnutzer zu gefährden. Beunruhigend sei auch, dass die Befürworter dieses gefährlichen Eingriffs in die Integrität informationstechnischer Systeme schon seit Längerem nicht mehr versichern, dass nur eine geringe Anzahl verdeckter Zugriffe auf Festplatten im Jahr geplant sei.

Den Protesten von Ärzten, Anwälten und Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten werden soll, schlossen sich weitere Medienvereinigungen an. "Auch der Gesetzentwurf des Vermittlungsausschusses räumt Journalisten keinen umfassenden Schutz des Berufsgeheimnisses ein", monierte der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV). Damit werde die investigative Arbeit weiter erschwert und die Pressefreiheit gefährdet. "Für Journalisten gibt es keinen ausreichenden Schutz mehr vor heimlicher Überwachung, vor Durchsuchungsaktionen und vor Forderungen, ihr Recherchematerial herauszugeben", beklagt die Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen (ROG), Elke Schäfter. "Tragende Säulen der Pressefreiheit, das Zeugnisverweigerungsrecht sowie der Informantenschutz, werden geschwächt." Ein Bündnis von Medienverbänden und einschlägigen Unternehmen plädiert zudem an den Bundesrat, das Vorhaben doch noch abzulehnen. Angeschlossen sind neben dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und ver.di Verlegerverbände, der Presserat sowie die öffentlich-rechtlichen und die privaten Rundfunksender.

Der Branchenverband Bitkom forderte eine Sicherstellung, dass die für Online-Razzien verwendeten Spionage-Programme "nicht zufällig auf weitere Rechner übertragen oder von Kriminellen missbraucht werden können". Der Gesetzgeber müsse zudem klarstellen, dass nur Computer von Verdächtigen durchsucht werden dürfen, nicht auch Zentralrechner von E-Mail-Anbietern. Auch PCs von Vertrauenspersonen mit einem Zeugnisverweigerungsrecht will Bitkom-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf generell von verdeckten Zugriffen auf ihre IT-Systeme ausgenommen wissen. Generell sieht der Branchenvertreter aber auch zentrale Forderungen der Wirtschaft mit der gestärkten richterlichen Kontrolle erfüllt: "Das Ziel war, dass die Privatsphäre unbescholtener PC-Nutzer nicht unnötig verletzt wird." Grundsätzlich lehne der Bitkom das Gesetz nicht ab.

Vertreter der FDP und der Grünen beteuerten derweil, dass sie trotz der kleinen Korrekturen nach Karlsruhe ziehen wollen. "Ich werde gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen", sagte der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum dem Kölner Stadt-Anzeiger. Vor allem der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte und Journalisten seien mangelhaft ausgestaltet. In der Ehrenrunde im Vermittlungsausschuss ist nach Ansicht des Liberalen "nichts repariert" worden. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck erklärte, seine Partei werde gegen das Gesetz "entsprechend verfassungsrechtlich vorgehen". Ferner plant die Telepolis-Autorin Bettina Winsemann ("Twister"), das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Aber auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stimmt der Mittelweg laut der Nachrichtenagentur AP "nicht glücklich". Er erwartet, dass wegen der Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in einigen Jahren erneut darüber zu diskutieren ist, Online-Durchsuchungen im Eilfall ohne richterliche Zustimmung zu erlauben. Der CDU-Politiker hofft trotzdem, dass "eine zu lange Debatte" nun endlich zum Abschluss kommt. Wenn es nach der Union gegangen wäre, "hätten wir das Gesetz schon vor zwei Jahren haben können". (Stefan Krempl) / (vbr)