Innenministerium erteilt "verbesserten" Wahlcomputern Zulassung

Das Bundesministerium des Innern sieht im Einsatz von Wahlgeräten "nach wie vor eine sichere Alternative zur Wahl mit Stimmzettel und Urne".

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Von
  • Richard Sietmann
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat heute einer neuen Version von Wahlgeräten eine Bauartzulassung für Bundestags- und Europawahlen erteilt. Es handelt sich um den Typ ESD1 Hardware-Version 01.03 und 01.04 sowie den Typ ESD2 Hardware-Version 01.02 und 02.00 jeweils mit Software-Version 03.11 der Firma Nedap. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sei "nach sorgfältiger Prüfung der neuen Geräteversionen" zu dem Ergebnis gekommen, dass sie die technischen Anforderungen der derzeit geltenden Bundeswahlgeräteverordnung erfüllen, erklärte das Ministerium.
Gegenüber den bisher für Bundeswahlen zugelassenen Geräten wiesen die neuen Versionen nach Angaben des BMI zahlreiche Verbesserungen auf. So sei die Software "bezüglich Zuverlässigkeit, Effizienz und Pflegbarkeit weiter verbessert" und die Versiegelung der Elektronikeinheit durch den Hersteller geändert worden. Künftig werde der Hersteller dem Eigentümer einen Gerätepass sowie einen Gerätebegleitschein mit einer Abbildung des gerätespezifischen Prüf- und Sicherungssiegels aushändigen. Des Weiteren sei in der Bedienungsanleitung künftig vorgeschrieben, dass die Wahlgeräte sowie die Speichermodule nicht nur im Zeitraum zwischen Programmierung und Wahltag, sondern dauerhaft versiegelt oder verplombt und unter Verschluss gelagert werden. Gemeindebehörde und Wahlvorstand hätten die Versiegelungen der Geräte vor Inbetriebnahme auf Beschädigungen zu überprüfen. Zum zusätzlichen Schutz vor der Verletzung des Wahlgeheimnisses seien künstliche, Software-initiierte Verrauschungen vorgenommen worden, "obwohl", wie das Ministerium betont, "die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nach mehreren Untersuchungen der bisher eingesetzten Wahlgeräte keine Hinweise darauf hatte, dass sich die elektromagnetischen Abstrahlungen reproduzierbar mit bestimmten Wahlvorschlägen verknüpfen lassen".
Es sei beabsichtigt, erklärte das Ministerium, diese Vorkehrungen als Standard in der Bundeswahlgeräte-Verordnung vorzuschreiben. Diese Verordnung werde derzeit evaluiert und soll nach der Anfang nächsten Jahres zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Wahlgeräten novelliert werden. Das Bundesinnenministerium "ist jedoch der Auffassung, dass die Wahl mit Wahlgeräten nach dem in Deutschland praktizierten Verfahren den Anforderungen an demokratische Wahlen voll entspricht", heißt es. "Aufwendige Sicherheitsmaßnahmen würden die Wahl nicht nur verteuern, sondern sie auch für die Wähler und die Wahlhelfer deutlich verkomplizieren." Dies ließe sich durch "abstrakte Risiken" nicht rechtfertigen.
  • "Eine neue Situation", E-Voting in Deutschland nach dem Wahlmaschinen-Hack , Interview mit Professor Dieter Richter von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, c't 24/06, S. 72
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  • E-Voting: Ja, aber ..., Bedenken gegen die Wahlcomputer von Nedap, c't 16/06, Seite 54
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  • E -Voting vs. Verfassung, Rechtliche Bedenken bei elektronischen Wahlmaschinen in Deutschland, c't 1/06, S. 80
  • Elektronische Wahlen?, Einige verfassungsrechtliche Fragen, c't 23/05, S. 228
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  • Trial and Error, Streit um technische Richtlinien für US-Wahlcomputer, c't 17/05, S. 54
  • E-Voting – ein Spiel mit dem Feuer, Elektronische Wahlsysteme bei den US-Präsidentschaftswahlen 2004, c't 23/04, S. 100
  • Verführerischer Charme ..., ... aber die Einführung allgemeiner Online-Wahlen bleibt umstritten, c't 11/01, S. 22
  • Der virtuelle Wähler, Zweifel am Urnengang mittels Internet, c't 8/01, S. 70
  • (Richard Sietmann) /