Bestätigt: US-Zoll darf Laptops durchsuchen

Die Erlaubnis gilt für alle Geräte und Speichermedien. Auch die Weitergabe von kopierten Daten an Privatunternehmen ist den Behörden erlaubt.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Das US-Heimatschutzministerium bestätigte nun offiziell, was bereits seit längerer Zeit von Betroffenen und Bürgerrechtsgruppen berichtet wurde: US-Bundesbeamte dürfen bei Zollkontrollen die Daten auf Notebooks und anderen elektronischen Geräten wie etwa MP3-Playern oder Mobiltelefonen und Datenträgern bis hin zu Audiokassetten oder Notizblöcken durchsuchen.

Darüber hinaus dürfen auch Kopien der darauf befindlichen Inhalte angefertigt werden. Sogar die Weitergabe an Unternehmen aus der Privatwirtschaft ist erlaubt. Als Begründung nannte das Ministerium, dass die Behörden eventuell eine Verschlüsselung nicht knacken könnten und in solch einem Fall auf die Hilfe Dritter zurückgreifen würden. Aber auch Dokumente in fremden Sprachen und "andere Gründe" würden solch eine Weitergabe rechtfertigen.

Nach der Auskunft, die das Ministerium der Washington Post gab, müssen einbehaltene Geräte und Datenträger zwar nach einer "angemessenen Frist" wieder zurückgegeben werden, allerdings gab es bisher mindestens einem Fall, in dem ein Reisender mehrere Monate warten musste, bis er sein Eigentum wieder ausgehändigt bekam.

Da nicht klar ist, inwieweit verschlüsselte Daten ein grundsätzliches Interesse bei amerikanischen Bundesbeamten wecken, sind Geschäftsleuten nur dann auf der sicheren Seite, wenn sie sensible Daten auch bei Reisen nur über VPN-Verbindungen vom heimischen Server in die USA transportieren. (pem)