US-Patentamt erklärt Apples Multitouch-Patent für ungültig

In einer als "final" bezeichneten Entscheidung hat die Behörde ein zentrales iOS-Patent für ungültig erklärt, da es bei Beantragung dem Stand der Technik entsprochen habe. Das dürfte jedoch nicht das letzte Wort sein: Apple bleiben Rechtsmittel.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 161 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Apples US-Patent 7,844,915 (Application Programming Interfaces for Scrolling Operations), das eine zentrale Rolle im ersten Prozess zwischen dem iPhone-Hersteller und Samsung spielte, ist nach Auffassung des US-Patentamts ungültig. Die Behörde hat in einer sogenannten final action alle Ansprüche des Patents für nichtig erklärt. Endgültig entschieden ist damit jedoch noch nichts: Apple bleibt zunächst der Gang zur USPTO-Beschwerdekammer Patent Trial and Appeal Board (PTAB). Sollte es dort bei der jetzigen Entscheidung bleiben, könnte das Unternehmen vor Gericht ziehen, um sein Patent zu retten.

Bei der Lektüre der 57-seitigen USPTO-Begründung könnte man sich an mittelalterliche theologische Dispute erinnert fühlen: Zentral ist die Frage, was die "unterscheiden zwischen einem Eingabepunkt [...] und zwei oder mehr Eingabepunkten" meinen könnte. Dabei geht es darum, wann der Anwender Scrollen (ein Finger) oder etwa anderes tun will (zwei und mehr Finger). Apple, so die Behörde, wolle darunter lediglich "ein oder nicht ein Eingabepunkt" verstehen. Das Gesetz verlange jedoch, die Beschreibung so weit zu interpretieren wie möglich. Folglich sei Apples Auslegung nicht zulässig, sondern der Wortlaut des Patents zu betrachten.

Weiter argumentiert das USPTO, das japanische Patent JP20001633031 beschreibe, wie ein Anwender durch Berühren des Bildschirms mit einem Finger das Scrollen und mit zwei oder mehr Fingern andere Operationen auslöst. Dieses Patent wurde im Juni 2000 veröffentlicht, Apple meldete seine Erfindung jedoch erst 2007 an. Folglich habe es sich bei dem dort beschriebenen Verfahren bereits um prior art gehandelt, also den Stand der Technik. Außerdem vermisst das USPTO in Apples Patent eine wichtige Erklärung: "Das Patent beschreibt weder einen bestimmten Weg noch einen bestimmten Algorithmus, wie die beanspruchte 'Unterscheidung' stattfindet."

Im ersten Prozess zwischen Apple und Samsung, in dem eine Jury dem iPhone-Hersteller einen Schadenersatz von 1 Milliarde US-Dollar zusprach, ging es unter anderem um das jetzt für ungültig erklärte Patent. Apples Gummiband-Patent (US7,469,381) hat die Prüfung durch das PTAB kürzlich stark gefleddert überstanden: Von 20 Ansprüchen blieben nur 4 übrig. Darunter ist der, gegen den Samsung verstoßen haben soll. (ck)