EU-Kommisson will "Rekrutierung und Training" von Terroristen im Internet unterbinden

Zur Bekämpfung des Terrorismus im Internet will die EU-Kommission auch den "öffentlichen Aufruf zum Begehen einer terroristischen Straftat" unter Strafe stellen.

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Von
  • Florian Rötzer

Nachdem bereits der von EU-Komissar Frattini erstellte Entwurf zur Einführung des PNR-Systems bekannt geworden war, hat nun die Bürgerrechtsorganisation Statewatch auch das Memorandum zur Bekämpfung des Terrorismus in die Hände bekommen und veröffentlicht. Das im Rahmen der neuen Antiterrorismus-Maßnahmen erstellte Memorandum wurde am 22. Oktober an die EU-Kommissare verschickt und wird heute dem EU-Rat vorgelegt. Als Zusatz zum Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem Jahr 2002, mit dem EU-weit terroristische Straftaten definiert wurden, und in Umsetzung eines vom EU-Rat angenommenen Aktionsplans aus dem Jahr 2005 sollen mit den neuen Maßnahmen Rekrutierung und Radikalisierung auch über das Internet verhindert werden.

Im Memorandum heißt es, es sei "politisch dringend" geworden, "die wachsende Bedrohung durch den Missbrauch des Internets zur Verbreitung von terroristischer Propaganda" zu verhindern. Das Internet sei ein einfaches und billiges Informations- und Kommunikationsmedium mit globaler Reichweite, das mehr und mehr als "virtuelles Trainingslager" diene und entscheidend zur Radikalisierung und Rekrutierung beitrage. Da sich die terroristischen Organisationen in den vergangenen Jahren von hierarchischen Gruppen zu "semi-autonomen Zellen", die nur noch lose verbunden sind, gewandelt hätten, spiele das Internet für deren Zusammenhalt eine immer wichtigere Rolle. Die Bedrohung habe daher stets eine internationale Dimension, die eine Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsländer, aber auch eine internationale Kooperation erfordere.

Vorgeschlagen wird in dem Papier eine Harmonisierung der nationalen Maßnahmen, um den "öffentlichen Aufruf zum Begehen von Terroranschlägen" sowie das Anwerben und Training im Internet EU-weit unter Strafe zu stellen, wenn dies "absichtlich" geschieht. Gleichzeitig soll dabei die Einhaltung der Menschenrechte und der freien Meinungsäußerung garantiert werden. Die "Äußerung von radikalen, polemischen oder umstrittenen Ansichten in der Öffentlichkeit" werde von der geplanten Regelung ebensowenig eingeschränkt wie die Verbreitung von wissenschaftlichen oder journalistischen Informationen.

Eingeführt werden sollen insgesamt sechs neue Straftatbestände. Der in Zukunft strafbare "öffentliche Aufruf zum Begehen einer terroristischen Straftat" stellt "die Verbreitung oder das auf andere Weise Verfügbarmachen einer Botschaft an die Öffentlichkeit mit der Absicht" dar, zum Begehen einer terroristischen Straftat aufzurufen. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob terroristische Straftaten für gutgeheißen werden. Es müsse nur die Gefahr bestehen, dass eine oder mehrere terroristische Straftaten begangen werden können. "Rekrutierung" bedeutet nach dem Vorschlag, andere Personen zum Begehen einer terroristischen Straftat aufzufordern, unter "Training" sollen alle "Anweisungen zur Herstellung oder Verwendung von Sprengstoff, Schusswaffen oder anderen Waffen oder giftigen oder gefährlichen Substanzen, oder von speziellen Methoden oder Techniken" verstanden werden, um einen der definierten terroristischen Akte zu begehen. Zudem sollen Diebstähle, Erpressungen oder das Fälschen von Dokumenten von Behörden in diesem Rahmen bestraft werden, wenn sie mit der Absicht begangen werden, terroristische Straftaten begehen zu wollen. Um wegen all dieser Vergehen belangt zu werden, soll es nicht notwendig sein, dass tatsächlich eine terroristische Straftat begangen wird, es reichen Absicht und Versuch.

Frattini hatte zuvor den Vorschlag angekündigt, auch den Zugang zu Internetseiten beispielsweise mit Bombenbauanleitungen außerhalb der EU zu sperren. Das aber hatte auch bei den europäischen Innenministern zu Kritik geführt und wurde daher fallengelassen. Besonders problematisch erschien der weit gefasste "öffentliche Aufruf zum Begehen einer terroristischen Straftat", da damit schnell die freie Meinungsäußerung kriminalisiert werden könnte, wie Tony Bunyan von Statewatch warnt. (fr)