Gericht: Daimler beschäftigte IT-Experten in Scheinwerkverträgen

Innerhalb von Werkverträgen sind direkte Weisungen an die Beschäftigten nicht erlaubt. Stuttgarter Richter haben nun eines der wenigen Urteile in diesem Bereich gefällt. Meist einigen sich die Parteien in einem Vergleich.

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Von
  • Annika Graf
  • dpa

Der Autokonzern Daimler hat nach Einschätzung des Landesarbeitsgerichts Stuttgart zwei frühere IT-Experten in Schein-Werkverträgen beschäftigt. Zwischen den beiden Fachleuten und dem Autohersteller habe ein Arbeitsverhältnis bestanden, begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Hensinger die Entscheidung am Donnerstag (Az.: 2 Sa 6/13). Damit habe eine sogenannte unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorgelegen. Wenn das Urteil rechtskräftig würde, hätten die beiden einen Arbeitsvertrag bei Daimler.

Die beiden 56 und 52 Jahre alten Männer hatten vor dem Stuttgarter Landesarbeitsgericht geklagt, weil sie zwar Verträge mit einem IT-Systemhaus hatten, aus ihrer Sicht aber wie Arbeitnehmer des Autobauers behandelt worden waren. Beide haben mittlerweile bei anderen Arbeitgebern eine Stelle, fordern aber nach wie vor eine Festanstellung bei Daimler. In etwa 70 E-Mails seien bei Computerproblemen Aufträge direkt an die beiden IT-Experten gegeben worden, sagte der Richter. Das sei ein häufiger "Webfehler", wenn die Beschäftigten aus Werkverträgen vor Ort arbeiteten und direkten Kontakt mit fest angestellten Mitarbeitern hätten.

Im Rahmen von Werkverträgen werden nach geltendem Recht Aufträge nur an Firmen gegeben, direkte Weisungen an Mitarbeiter sind nicht erlaubt. "Dabei kommt es nicht auf den Vertrag an, sondern auf die gelebte Praxis", erklärte der Richter. Daimler hatte die Darstellung zurückgewiesen. Das Unternehmen habe stets versucht, ordnungsgemäß vorzugehen, hatte der Autobauer in dem aktuellen Rechtsstreit argumentiert. Selbst wenn der formale Vorgang gelegentlich schiefgelaufen sei, rechtfertige das nicht, es als unerlaubte Arbeitgeberüberlassung zu werten.

Die beiden IT-Experten waren zuvor vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht gescheitert. Das Landesarbeitsgericht hat das Urteil wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung zur Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen. Es gebe wenige Urteile in dem Bereich, sagte der Richter. In der Regel einigten sich die Parteien in einem Vergleich. Eine Sprecherin des Autoherstellers sagte, Daimler werde nun die Urteilsbegründung prüfen und abwägen, ob man diese Möglichkeit nutze.

Daimler war jüngst in die Kritik geraten, weil der Konzern nach Recherchen des SWR über Werkverträge an den Fließbändern Menschen beschäftigen soll, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen. Der Autobauer hatte der Darstellung des Senders damals widersprochen. Das aktuelle Verfahren hat allerdings keinen Bezug zu den Fällen in dem Fernsehbeitrag. (anw)