Der Weg zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung ist frei

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat den umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung mit ein paar Änderungen dank der Stimmen der großen Koalition abgesegnet.

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Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung mit einigen Änderungen dank der Stimmen der großen Koalition abgesegnet. Damit ist der Weg frei für die sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten.

Schwarz-Rot dürfte dem Vorhaben gemäß dem Votum der Rechtspolitiker trotz der massiven Proteste von allen Seiten und wiederholten Warnungen vor einer Unvereinbarkeit mit der Verfassung auch in der Plenarsitzung des Bundestags am Freitag zustimmen. Interessant wird bei der namentlichen Abstimmung, welche die Grünen durchgesetzt haben, allein noch die Zahl der Ausscherer bei der SPD.

Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Überwachungsvorstoß. Die Grünen hatten kurzfristig noch einen Antrag zur Absetzung der abschließenden Parlamentsberatung des Entwurfs gestellt. Zur Begründung brachten sie vor, dass den Abgeordneten ein knapp 500 Seiten umfassender Evaluierungsbericht des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht zur derzeitigen Nutzung von Verbindungsdaten durch die Polizei trotz einer ausgelaufenen Frist noch immer nicht vorgelegt worden sei. Die davon zu erwartenden Erkenntnisse über das eventuelle Ausreichen der bisherigen Zugriffsmöglichkeiten auf die begehrten Informationen, wer wann mit wem telefoniert, SMS verschickt, gemailt oder anderweitig im Internet kommuniziert hat, müssten vor einer Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung analysiert werden. Die Linke und die FDP unterstützten den Antrag, den Union und SPD aber ablehnten.

Zuvor hatte auch die Humanistische Union eine sofortige Vorlage der Studie sowie eine Verschiebung der abschließenden Lesungen im Bundestag gefordert. Laut der Bürgerrechtsorganisation sind allein bei der Deutschen Telekom im vergangenen Jahr fast 100.000 Anfragen zu den Verbindungsdaten ihrer Kunden eingegangen. Bevor eine sechsmonatige Speicherung der Nutzerspuren beschlossen werde, müsse die bisherige Praxis der Auswertung von Kommunikationsdaten veröffentlicht und einer kritischen Prüfung zugänglich gemacht werden.

Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen auch mit einem weiteren Antrag, die Klauseln zur Vorratsdatenspeicherung zumindest für den Fall automatisch wieder außer Kraft zu setzen, dass der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren im Rahmen der laufenden Klage Irlands kassiert. Für diesen Ansatz konnten sich nicht einmal die beiden anderen Oppositionsfraktionen erwärmen. Die Grünen verweigerten im Gegenzug einem Entschließungsantrag der FDP zur umfänglichen Nachbesserung der Regeln zum Telefonabhören und zum Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung die Unterstützung.

Sprecher der Koalitionsfraktionen suchten den Entwurf mit den auch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgebrachten Argumenten zu verteidigen, dass Verbindungs- und Standortdaten für Abrechnungszwecke von den TK-Anbietern ohnehin bereits rund drei Monate lang gespeichert würden. Von der Opposition mussten sie sich hingegen anhören, dass eine Ausweitung dieser bislang rein für Geschäftszwecke bestehenden Ausnahmeregelung sowie der Einbezug der Internetdaten nicht mit der nun anstehenden flächendeckenden Speicherpflicht und den Zugriffsrechten für Strafverfolger und Geheimdienste zu vergleichen sei. Vertreter der CDU/CSU-Fraktion betonten zudem den Anspruch der Bürger auf Sicherheit und rügten Oppositionspolitiker für ihre Forderungen nach einem stärkeren Schutz der Freiheitsrechte auf der Berliner Hauptkundgebung der gestrigen bundesweiten Demos gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Mit den beschlossenen Änderungen kommen die Rechtspolitiker von Schwarz-Rot den Kritikern der Überwachungsregelungen aus Gesellschaft und Wirtschaft nur ein kleines Stück entgegen. So soll für die Anbieter von Internetzugangs-, E-Mail- und VoIP-Diensten eine Übergangsregelung vorgesehen werden, nach der die Speicherungspflichten ein Jahr später als im Regierungsentwurf vorgesehen und somit spätestens vom 1. Januar 2009 an zu erfüllen sind. Eine weitere Korrektur verbietet künftig eine beweismäßige Verwertung von "Zufallsfunden" im Rahmen von Durchsuchungen bei Medienmitarbeitern, die dem Zeugnisverweigerungsrecht unterfallen. Voraussetzung ist, dass sich die belastenden Materialien nicht auf eine Straftat beziehen, die im Höchstmaß mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe androht. Dabei kann es sich etwa bereits um schweren Diebstahl handeln.

Andererseits soll laut den heise online vorliegenden Änderungen, die das Justizministerium vorformuliert hat, auch beim Verdacht auf die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen abgehört werden dürfen. Zwar sei die Straftat nur mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Die Telekommunikationsüberwachung sei in diesem Fall aber ein wichtiges Instrument, um insbesondere "mittels der Kommunikation über das Internet begangene Straftaten" in diesem Bereich der Aufhetzung aufklären zu können.

Außerdem übernehmen die Korrekturvorschläge einige Forderungen, welche Strafverfolger bei den beiden Anhörungen zu dem Vorhaben sowie der Bundesrat gestellt hatten. So wird etwa die im Regierungsentwurf enthaltene Verwertungsbeschränkung abgehörter Informationen bei fehlerhaft angenommener Gefahr im Verzuge gestrichen. Auch die Verkürzung der Anordnungs- und Verlängerungsfristen beim Belauschen der Telekommunikation von maximal drei auf zwei Monate erscheint den Rechtspolitikern der Koalition nicht nötig. Gleiches gilt für die zunächst geplante Zuständigkeit eines Gerichts zweiter Instanz über Verlängerungsanordnungen, die über sechs Monate hinausgehen. Zudem wird die vorgesehene Berichts- und Statistikpflicht auf die Mitteilung des Ergebnisses der Telekommunikationsüberwachung beschränkt. Allein die vorgesehene Unterscheidung nach der Art der Überwachungsanordnung soll beibehalten werden.

Ferner schaffen die Änderungen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wonach Auskünfte etwa über den Namen und die Anschrift eines Anschlussinhabers, der mit einer dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit quasi dingfest gemacht worden ist, im manuellen Auskunftsverfahren nach Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu erteilen ist. Den weitergehenden Vorstellungen des Bundesrates, die gespeicherten Verbindungsinformationen auch für entsprechende Bestandsdatenauskünfte an die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums verwenden zu dürfen, folgt der Ausschuss hingegen nicht. Die Verwendung der Daten solle grundsätzlich auf die Erteilung von Auskünften für hoheitliche Zwecke beschränkt bleiben. Deshalb würden sie auch nicht für unternehmensinterne Zwecke etwa zur Missbrauchsbekämpfung zugelassen. Von diesen Verwendungsbeschränkungen unberührt bleibe die Möglichkeit eines Rechteinhabers, im Rahmen eines Strafverfahrens Auskunft aus der Ermittlungsakte zu beanspruchen.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) / (anw)