Streit über die Übernahme von Daten in Personensuchmaschine

Ein Musiker störte sich daran, dass yasni.de Informationen über seinen Wohnort und sein Geburtsdatum aus einer Wunschliste in der Trefferliste zu seinem Namen erfasste. Der Anbieter hat die Daten inzwischen entfernt.

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Die vor kurzem gestartete deutsche Personensuchmaschine yasni.de hat zu ersten Nutzerbeschwerden geführt und knifflige datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen. Der Elektromusiker Ingo Vogelmann stellte Ende Oktober fest, dass der nach eigenen Angaben stärker als US-Vorbilder um die Gewährleistung der Privatsphäre bemühte Webdienst Informationen über seinen Wohnort und sein Geburtsdatum in einer Trefferliste zu seinem Namen erfasste. Er zeigte sich gegenüber dem Datenschutzbeauftragten von yasni, den Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest, damit "überhaupt nicht einverstanden".

Zugleich dokumentiert Vogelmann seinen Ärger öffentlich in seinem Weblog. Der Datenschutzexperte erklärte die beanstandeten Informationen in den Suchergebnissen inzwischen als rechtlich unbedenklich. Trotzdem hat der Betreiber der Personensuche die umstrittenen Angaben aus den Ergebnissen zu Vogelmann entfernt. Erst auf einen weiteren Klick hin zu einem anderen Web-Angebot lassen sich die Informationen zum Teil noch herausfinden.

Konkret zog yasni Geburtsdatum und Wohnort aus einer "Wunschliste" Vogelsangs beim Onlinehändler Amazon. Dass er diese Daten der einen Firma zur Verfügung gestellt habe, bedeutet dem Künstler zufolge aber noch lange nicht, dass sie einer breiten Masse ohne Weiteres zugänglich sein sollten. Zumal die Daten auf Amazon.de nicht sonderlich leicht zu finden seien. Vogelsang forderte yasni daher auf, Suchergebnisse zu seinem Namen "umgehend unmöglich zu machen" oder zumindest die Angaben der beiden besonders umstrittenen persönlichen Angaben außen vor zu lassen. Während der angeschriebene Anwalt rasch eine rechtliche Prüfung versprach, brachte sich auch yasni-Geschäftsführer Steffen Rühl in die Debatte ein. Er verwies darauf, dass Vogelsang die Informationen bei Amazon auch als nicht öffentlich zugänglich hätte ausweisen können. Zudem sei es möglich, über die Anlage eines persönlichen Profils Fundstücke nach eigenen Wünschen zu sortieren. Vogelsang beharrte aber auf einer Löschung der Daten.

Inzwischen erreichte den Musiker eine Stellungnahme des yasni-Datenschutzbeauftragten Hansen-Oest. Demnach würden weder Geburtsdaten noch Wohnortangaben im Zusammenhang mit der Ausgabe von Suchergebnissen von Amazon-Wunschzetteln veröffentlicht. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass dies während der laufenden Betaphase zeitweise erfolgt sei. In rechtlicher Hinsicht seien prinzipiell sowohl die Ausgabe von Suchergebnissen zu allgemeinen Informationen, die auf Amazon freigegeben worden seien, als auch die derzeit nicht implementierte Angabe der konkret beanstandeten personenbezogenen Hinweise datenschutzrechtlich zulässig. Schließlich sei die Recherche nach Namen und E-Mail-Adressen in Wunschlisten bei dem Online-Versandhaus frei zugänglich. Vogelsang habe hier offensichtlich keine Restriktionen vorgenommen.

Generell sieht das deutsche Datenschutzrecht laut Hansen-Oest für Suchmaschinen keine bereichsspezifischen Regelungen vor. Es handle sich bei den Führern durch den Netzdschungel um Telemediendienste, für die nur das Anbieter-Nutzerverhältnis gesetzlich geregelt sei. Zudem sei die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch yasni auch auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, solange die Informationen bereits allgemein frei zugänglich seien. Dies gelte nur dann nicht, wenn das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung offensichtlich überwiege. Davon könne im behandelten Fall aber nicht die Rede sein. Für die gewünschte Sperrung von Suchergebnissen gebe es daher keine Rechtsgrundlage. Es sei überdies auch gerade ein Ziel von yasni, Nutzer auf die über sie im Internet verbreiteten Informationen hinzuweisen.

Vogelmann und Rühl haben nach einem persönlichen Telefonat und der Entfernung der Informationen bei yasni.de das Kriegsbeil mittlerweile begraben. Die Grundsatzungewissheit bei der erfolgten Datenübernahme bleibt damit aber offen. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, wollte sich auf Anfrage von heise online bisher allein allgemein zu der neuen Personensuchmaschine äußern. "Man kann erkennen, dass sich die Betreiber des Angebotes der datenschutzrechtlichen Problematik personenbezogener Suchmaschinen bewusst sind: Eine Speicherung der IP-Adresse von drei Tagen ist weniger als die 18 Monate von Google." Die Site ermögliche den Betroffenen zudem, "das Bild von sich mitzugestalten durch Wahl- und Löschmöglichkeiten". Sogar eine Art Benachrichtigung der Betroffenen sei vorgesehen. Die Datenschutzinformationen seien zudem nutzerfreundlicher als üblich. Dennoch bestünden noch "einige Mängel". (Stefan Krempl) / (anw)