Kabel Deutschland muss 45 Millionen Euro nachzahlen

Kabel Deutschland schuldet den Verwertungsgesellschaften laut einem Urteil des LG Berlin noch über 45 Millionen Euro. Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Streit um die Vergütung der Urheber- und Leistungsschutzrechte durch Kabelnetzbetreiber.

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Kabel Deutschland schuldet den Verwertungsgesellschaften laut einem Urteil des Landgerichts Berlin vom Dienstag noch über 45 Millionen Euro. Das Gericht habe entschieden, dass der Kabelnetzbetreiber 45.760.836,97 Euro für die Verwertung privater Hörfunk- und Fernsehprogramme nachzahlen müsse, teilte die Verwertungsgesellschaft der Privatsender (VG Media) am Dienstagabend mit.

Die VG Media hatte gegen den Kabelriesen geklagt und vertritt nach eigenen Angaben die Rechte nahezu aller deutschen privaten TV- und Hörfunksender. Der Klage waren andere Verwertungsgesellschaften beigetreten. "Wir freuen uns, dass wir endlich ein Urteil haben. Wir sollten nun ein neues Kapitel zwischen Kabel Deutschland und der VG Media aufschlagen und zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit finden“, schlägt VG-Media-Chef Markus Runde vor.

Das Urteil ist allerdings noch nicht endgültig, Kabel Deutschland bleibt noch der Gang vor die nächste Instanz. "Wir haben die Entscheidung des LG Berlin zur Kenntnis genommen und warten auf die schriftliche Urteilsbegründung", sagte ein Sprecher des Kabelnetzbetreibers. "Wir behalten uns das Recht vor, in die nächste Instanz zu gehen."

Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Streit um die Vergütung der Urheber- und Leistungsschutzrechte durch Kabelnetzbetreiber. Die deutschen Kabelanbieter sind grundsätzlich verpflichtet, für die sogenannte "Kabelweitersendung" der Programme eine Vergütung an die Programmanbieter zu bezahlen. 2006 hatten es die deutschen Netzbetreiber auf einen Streit mit den Verwertungsgesellschaften ankommen lassen und die Zahlungen vorübergehend eingestellt.

Nach Angaben der VG Media haben inzwischen alle großen deutschen Kabelnetzbetreiber außer Kabel Deutschland Lizenzvereinbarungen mit der Verwertungsgesellschaft geschlossen. (vbr)