Britische Regierung drängt auf EU-weite heimliche Online-Durchsuchungen

Das britische Innenministerium will die Polizei Online-Razzien in der ganzen EU ohne richterliche Genehmigung durchführen lassen und beruft sich auf die vagen EU-Pläne für "Ferndurchsuchungen"; Datenschützer und die Opposition protestieren.

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Das britische Innenministerium will die Polizei heimliche Online-Durchsuchungen ohne richterliche Genehmigung im Inland und in EU-Staaten durchführen lassen. Über ein entsprechendes Vorhaben berichten britische Tageszeitungen wie die "Times" oder der "Telegraph". Demnach beruft sich Innenministerin Jacqui Smith von der Labour-Partei auf die noch vagen Pläne der EU-Justiz- und Innenminister, mittelfristig "Ferndurchsuchungen" ("Remote Searches") auch als grenzüberschreitendes Ermittlungsinstrument zuzulassen. Selbst Polizeikräfte aus anderen EU-Ländern sollen demzufolge verdeckt Zugriff auf Festplatten der Bürger eines Mitgliedsstaates erhalten, soweit es dort gesetzliche Regelungen für Online-Razzien gibt.

Nach dem bisherigen Willen des Innenministerrates könnten sich etwa britische Ermittler bei einer Ausarbeitung des Vorhabens in einer EU-Verordnung oder einem Rahmenbeschluss auch in die Rechner von Bundesbürgern "einhacken". Denn hierzulande sind seit Anfang Januar mit dem Inkrafttreten der umstrittenen Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) heimliche Online-Durchsuchungen rechtlich verankert. Andererseits könnten BKA-Beamte den "Bundestrojaner" etwa gegen Verdächtige in Großbritannien einsetzen – in diesem Fall dann auch ohne Richtererlaubnis.

Britische Oppositionspolitiker und Datenschützer lehnen den Vorstoß aus dem Innenministerium und Brüssel entschieden ab. Prinzipiell könnten heimliche Online-Durchsuchungen zwar Ermittlern nützlich sein, erklärte der Schattenminister der Konservativen für das Innenressort, Dominic Grieve. Doch "die Ausübung solcher einschneidenden Befugnisse wirft ernsthafte Datenschutzprobleme auf." Die Regierung müsse zunächst erläutern, wie derartige Verfahren praktisch ablaufen welche Vorkehrungen gegen Missbrauch getroffen werden könnten.

Shami Chakrabarti, Leiterin der britischen Bürgerrechtsorganisation Liberty, sieht die möglichen rechtlichen Grundlagen für EU-weite Online-Razzien verfassungsrechtlich auf wackligem Grund stehen. Die geplanten Maßnahmen verglich sie mit einem Wohnungseinbruch. Dafür müssten zumindest neue nationale Gesetze verabschiedet, in denen eine Richtergenehmigung und andere Kontrollen durch die Justiz zu verankern seien. Andernfalls würde es sich um einen massiven "Schlag" gegen jegliches Verständnis des Schutzes der Privatsphäre handeln.

Ein Sprecher des Innenministeriums betonte, dass man in Brüssel auf einen strategischen Ansatz zur Bekämpfung von Cybercrime einschließlich Online-Durchsuchungen verständigt habe. Die britische Regierung arbeite nun mit anderen Mitgliedsstaaten an der Entwicklung detaillierter Vorschläge.

Rechtsexperten und Polizeipraktikern zufolge gibt es in Großbritannien bereits seit Langem gesetzliche Regelungen für den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme. Die Association of Chief Police Officers (ACPO) verwies auf das 2000 verabschiedete Überwachungsgesetz "Regulation of Investigatory Powers Act" (RIPA), demzufolge die Polizei in Eigenregie und ohne richterliche Kontrolle beim Verdacht auf schwere Straftaten heimliche Wohnungen und dabei auch Computer untersuchen oder Keylogger darauf installieren darf. Eine "kleine Anzahl" entsprechender Operationen sei im Rahmen der 194 verdeckten Wohnungsdurchsuchungen im vergangenen Jahr ausgeführt worden. Eine weitere Rechtsgrundlage für Online-Razzien sieht Richard Clayton, Computerforscher an der Universität Cambridge, in den britischen Hackerparagraphen im Computer Misuse Act von 1990. Dieser erlaube vom Staat autorisierte und ausgeführte Eingriffe in IT-Systeme.

Siehe dazu auch:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)