EU-Datenschützer machen gegen PRISM mobil

Die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten hat eine unabhängige Prüfung des NSA-Überwachungsprogramms angekündigt. Das zuständige US-Geheimgericht hat eingeräumt, dass seine Kontrollmöglichkeiten beschränkt sind.

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Der Vorsitzende der Art ikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten, Jacob Kohnstamm, hat eine unabhängige Prüfung des US-Überwachungsprogramms PRISM angekündigt. Die Vereinigung sei zwar bereits in eine transatlantische Arbeitsgruppe eingebunden, die mehr Licht in die jüngst enthüllten Spionageaktivitäten der National Security Agency (NSA) bringen wollen, erläutert der Niederländer in einem jetzt veröffentlichten Schreiben (PDF-Datei) an EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Man sehe sich aber in der Pflicht, noch eine eigene Untersuchung der möglichen Verletzungen der Privatsphäre von EU-Bürgern durchzuführen.

Besonders alarmiert zeigen sich die Datenschützer von den jüngsten Berichten über das Programm XKeyscore, das offenbar das Sammeln und Auswerten auch von Inhalten der Internetkommunikation weltweit ermögliche. Dabei sei noch nicht klar, in welchem Ausmaß US-Sicherheitsbehörden derartige Informationen von Ausländern sowie Verbindungs- und Standortdaten erheben und analysieren. Auch über Schutzvorkehrungen, die einen Zugriff auf die Datenberge einschränkten, müsse Washington noch genauer aufklären.

Die Gruppe stößt sich weiter daran, dass die NSA und andere US-Behörden im Rahmen von PRISM auch "Transitdaten" aus dem Internetverkehr abfischen. Es müsse geklärt werden, ob die USA auch nur auf personenbezogene Informationen zugreife, die "physikalisch und rechtlich" auf dortigem Boden lagerten. Gleichzeitig sei zu klären, ob Berichte zuträfen, dass US-Geheimdienste selbst auf europäischem Gebiet Daten in großem Stil erfassten. In diesem Hinblick sei auch der britische PRISM-Ableger Tempora zu prüfen.

Wie deutsche Datenschützer sieht Kohnstamm durch die "strukturelle" Überwachung das "Safe Harbor"-Abkommen mit den USA verletzt. Diese Übereinkunft erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Weitergabe von Daten aus der EU an US-Unternehmen. Die Experten wollen zudem der Frage nachgehen, inwiefern die US-Überwachungsprogramme mit internationalem Recht wie dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen oder der europäischen Cybercrime-Konvention zu vereinbaren seien. (vbr)