NSA-Protestaktion: Mini-Drohne nach Polizeieinsatz auf dem Prüfstand

Ein Spaziergang aus Protest gegen die NSA zum Dagger-Komplex führte wegen einer Mini-Drohne zu einem massiven Polizeieinsatz. Eigentlich ist der Einsatz dieser Mini-Drohnen legal - aber nicht immer.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der von der hessischen Polizei beschlagnahmte Quadcopter

(Bild: Joachim S. Müller, Lizenz CC-BY-SA)

Nach der Beschlagnahme einer Mini-Drohne vor einer US-Militäranlage bei Darmstadt, dem Dagger-Complex bei Griesheim, steht das kleine Gerät auf dem Prüfstand. Am Samstag waren vor der US-Militäranlage die Personalien von 20 Menschen aufgenommen worden.

Seit Mitte Juli findet an jedem Samstag ein "Spaziergang" zum Dagger-Komplex statt; damit wollen die Teilnehmer wollten gegen den US-amerikanischen Geheimdienst NSA demonstrieren. Im Dagger-Komplex sind zumindest einige militärische Geheimdienst-Einheiten stationiert; ein Landtagskandidat der hessischen Piratenpartei hatte bereits bei einem früheren "Spaziergang" aus Protest gegen die US-Überwachungsaktivitäten mit einer Mini-Drohne Aufnahmen gemacht.

Die Polizei will nach eigenen Angaben nun herausfinden, ob der Drohnenflug der Protestierer legal war. Dazu werde auch die Technik getestet, teilte das Polizeipräsidium Südhessen mit. Es gehe unter anderem um die Möglichkeit, mit dem Gerät Bilder zu machen. Die Mini-Drohne hatte am Samstag einen größeren Polizeieinsatz mit einem Hubschrauber ausgelöst. Erst nach Ende der Prüfung soll über Ermittlungsverfahren gegen die Protestierer entschieden werden.

Mini-Drohnen sind frei verkäuflich. Nach Auskunft des hessischen Landeskriminalamts (LKA) gegenüber dpa unterliegt ihr Einsatz Regeln. Privatsphäre und Hausrecht dürften nicht verletzt werden. "Bilder von bestimmten Objekten sind nur mit Genehmigung erlaubt", erläuterte LKA-Sprecher Udo Bühler. Deshalb sei das Ausspähen etwa über Nachbars Garten verboten. Zu Flugplätzen gelte ein Mindestabstand. Die Piraten allerdings finden den Polizeieinsatz wegen der Mini-Drohne über US-Geheimdienstgelände völlig unverhältnismäßig: "Der ganze Vorgang ist absurd. Auf dem Gelände werden rund um die Uhr die Bürgerrechte untergraben. Statt sich darum zu kümmern, findet ein völlig unverhältnismäßiger Material- und Personaleinsatz gegen besorgte Bürger statt, der in der Beschlagnahme eines frei erhältlichen Spielzeugs gipfelt. Deutlicher kann man nicht zeigen, dass eine korrigierende Kraft in Land- und Bundestag fehlt." (jk)