Vergleich nach Sammelklage gegen Facebook steht

Facebook-Nutzer hatten gegen die 2011 von Facebook eingeführte Werbeform "Sponsored Stories" geklagt, bei der Inserenten Namen und Bilder von Nutzern für ihre Werbebotschaften einsetzen können.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 2 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

In der wegen der Werbeform "Sponsored Stories" angestrengten Sammelklage gegen Facebook steht einer außergerichtlichen Einigung nichts mehr im Weg. Der vorsitzende Richter hat am Montag einem Vergleich zugestimmt, nachdem die im Sommer 2012 gefundene Einigung noch einmal nachgebessert wurde. Facebook zahlt insgesamt 20 Millionen US-Dollar und gibt Nutzern mehr Kontrolle über die Verwertung ihrer Beiträge.

Facebook hatte Anfang 2011 mit den "Sponsored Stories" eine neue Werbeform eingeführt, bei der Inserenten ihre Werbebotschaften mit dem Namen und dem Bild von Facebook-Nutzern garnieren konnten, die zuvor etwa bei einem Produkt "Gefällt mir" angeklickt hatten. Nutzer und Verbraucherschützer sahen darin unter anderem eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Eine im Sommer 2011 im Namen von fünf teils minderjährigen Nutzern angestrengte Sammelklage hatte Facebook vergeblich abzuwehren versucht.

Ein erster, im Juni 2012 gefundener Vergleich war am Veto des Vorsitzenden Richters gescheitert. Der Vergleich sah eine Entschädigung von bis 10 US-Dollar (7,50 Euro) pro Nutzer vor, bei einer Gesamtsumme von maximal 10 Millionen US-Dollar (7,5 Millionen Euro). Da eine Einzelauszahlung den Streitparteien angesichts der potenziell riesigen Anzahl berechtigter Nutzer als nicht praktikabel erschien, sollten die 10 Millionen an gemeinnützige Organisationen gehen.

Das war Richter Richard Seeborg nicht genug. Der neue, am Montag von Seeborg abgesegnete Vergleich, sieht eine Zahlung von 15 US-Dollar an insgesamt 614.000 Facebook-Nutzer vor, die sich auf einen Hinweis der Anwälte gemeldet hatten. Über diese Ausschüttung von rund 9 Millionen US-Dollar hinaus sollen weitere 11 Millionen US-Dollar zur Verfügung stehen, von denen die Anwaltskosten bezahlt werden. Der Rest geht an gemeinnützige Organisationen. (vbr)