Zeit Online nimmt Windows-8-Warnung vom Netz

Aufgrund einer von Microsoft erwirkten Einstweiligen Verfügung musste Zeit Online einen Artikel vom Netz nehmen, demzufolge die Bundesregierung angeblich vor dem Einsatz von Windows 8 warnt.

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Von
  • Gerald Himmelein

Zeit Online musste einen Artikel über Trusted Computing und Windows 8 zurückziehen, nachdem Microsoft eine Einstweilige Verfügung gegen das Online-Magazin erwirkt hatte. Der Rechtsstreit dreht sich um einen Artikel, den das Online-Magazin in der vergangenen Woche unter der Überschrift "Bundesregierung warnt vor Windows 8" veröffentlicht hatte und der für einige Aufmerksamkeit sorgte.

Die kontroverse Aussage des Artikels untermauerte Zeit Online mit Zitaten aus einem Eckpunktepapier des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Auszügen aus internen Dokumenten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).

Zwei Tage später veröffentlichte das BSI eine Stellungnahme. Darin betonte das Bundesamt, man warne ausdrücklich nicht vor einem Einsatz von Windows 8. Im Gegenteil: Für einige Nutzer könne Windows 8 durchaus einen Sicherheitsgewinn bedeuten. Gegenüber der dpa versicherte ein Sprecher des BMWi: "Die Meldung, das Bundeswirtschaftsministerium warne vor der Nutzung von Microsofts Windows 8, ist falsch".

Auch das von Zeit Online zitierte Eckpunktepapier der Bundesregierung zu Trusted Computing wendet sich sich nicht explizit gegen Windows 8. Darin wird vor allem die Design-Entscheidung der standardgebenden Trusted Computing Group (TCG) kritisiert, dass TPMs nach der Spezifikation 2.0 eingeschaltet ausgeliefert werden statt wie bisher in deaktiviertem Zustand.

Noch am selben Tag untermauerte Zeit Online seine Analyse mit weiteren Zitaten aus internen Papieren des BMWi. Eine der Aussagen ist an Eindeutigkeit kaum zu übertreffen: "Windows 8 und dessen Nachfolger Windows 8.1 sowie das TPM 2.0 sind [...] in der Bundesverwaltung nicht einsetzbar." Auf wen diese sehr harte Beurteilung konkret zurückgeht, veröffentlichte das Magazin jedoch nicht.

Die von Microsoft angestrengte Einstweilige Verfügung wendet sich sowohl gegen die Überschrift des ursprünglichen Zeit-Artikels als auch gegen die Behauptung, "Experten der Regierung" würden Windows 8 als "inakzeptables Sicherheitsrisiko" einstufen. Gegen die Verkürzung des BSI und BWMi auf "Bundesregierung" hatte das Landgericht München hingegen keine Einwände.

Zwischenzeitlich hat Zeit Online den strittigen Artikel durch eine kurze Stellungnahme ersetzt: Man wolle sich gegen die Einstweilige Verfügung wehren, dürfen den Artikel aber bis zur gerichtlichen Entscheidung nicht weiter verbreiten. Der vom Magazin beauftragte Hamburger Anwalt Jörg Nabert hat bereits Widerspruch eingelegt. Bislang habe das zuständige Landgericht München aber noch keinen Termin gesetzt. (ghi)