Neuseeland erschwert Erteilung von Software-Patenten

Nach fünfjähriger Debatte schränkt Neuseeland die Patentierbarkeit von Software drastisch ein. Völlig ausgeschlossen ist sie jedoch weiterhin nicht.

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Von
  • Christian Kirsch

Gegner von Software-Patenten jubeln über die Verabschiedung eines neuen Patentrechts in Neuseeland. Die Formulierung lässt jedoch Raum für Interpretation: Wie im europäischen Recht wird von "Computerprogrammen als solchen" (as such) gesprochen. Erfahrungen der EU deuten darauf hin, dass dieser Ausdruck Software-Patente nicht grundsätzlich verhindert.

Diese Änderung wurde erst im Mai 2013 mit dem Supplementary Order Paper 237 (PDF-Dokument) eingeführt. Seine Begründung gibt Beispiele, was patentierbar sein soll und was nicht: Ein neues Verfahren zum Wäschewaschen, das einer Waschmaschine per programmiertem Chip eingepflanzt werde, lasse sich durchaus schützen. Denn das Programm sei lediglich das Verfahren, die neue Waschmethode umzusetzen. Anders sehe es jedoch mit einem neuen Verfahren aus, das das Eintragen einer Firma automatisiere: Dessen einzig neuer Aspekt sei das Computerprogramm und deshalb nicht patentierbar.

Letztlich dürften also Patentamt, -anwälte und Gerichte in Neuseeland die Auslegung der neuen Regeln ausfechten. Der Blog Intellectual Asset Management zitiert die neuseeländische Patentanwältin Kate Wilson: "Im Wesentlichen wird eingebettete Software patentierbar sein, wenn sie die Arbeit der Hardware verbessert; ebenso Software, die Computer besser laufen lässt." Das stimme mit den britischen Regeln überein.

Neuseeland hat 4,5 Millionen Einwohner, jährlich werden dort knapp 7000 Patente beantragt. In Europa sind es über 250.000. (ck)