LG Hamburg prüft den Verkauf gebrauchter SAP-Softwarelizenzen

Gebraucht-Vermarkter Susensoftware klagt gegen SAP. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat das Landgericht Hamburg Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Klauseln von SAP geäußert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 16 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Im Streit um den Handel mit gebrauchter Software wurde am 28. August 2013 vor dem Hamburger Landgericht der Fall Susensoftware gegen SAP verhandelt (Az. 315 O 449/12). Susensoftware kauft und verkauft überschüssige Lizenzen des Softwareherstellers SAP. Das Unternehmen wirft SAP vor, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Weiterverkauf zu erschweren und damit den Wettbewerb zu behindern. So bedarf der Weiterverkauf von SAP-Software laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem vorab der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmens aus Walldorf.

Die Kammer stufte im Rahmen der ersten mündlichen Verhandlung zwei der drei beanstandeten Klauseln als bedenklich ein. Insbesondere die Zustimmungsklausel zur Weitergabe von SAP-Software sowie die Regelungen zum Zukauf und der sogenannten Vermessung seien nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vereinbar und dürften unwirksam sein, sagte der Vorsitzende Richter. Unter Vermessung versteht man in der Software-Branche die externe Kontrolle etwa darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können.

Der EuGH hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiterverkauft werden dürfen. In einem vergleichbaren Fall streiten sich die Münchner Firma UsedSoft und der US-Konzern Oracle bereits seit 2006. Erst im Juli dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof den Fall – nach Prüfung durch den EuGH – an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. Die Sache müsse neu verhandelt werden und Details über den konkreten Ablauf des Verkaufs seien zu klären, forderte der BGH.

Der florierende Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen ist den großen Anbietern wie SAP, Oracle oder Microsoft ein Dorn im Auge – sie sehen darin eine Verletzung ihrer Urheberrechte. Die Unternehmen wollen die Weitergabe der Lizenzen aber auch verhindern, weil sie deutliche Umsatzeinbußen befürchten.

Im aktuellen Verfahren Susensoftware gegen SAP sieht sich Geschäftsführer Axel Susen nach der ersten Verhandlung bestätigt: "Die wesentlichen Punkte sind positiv bewertet worden – ich hatte nur gehofft, dass den Kunden mehr Freiheiten eingeräumt werden", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. SAP wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern, muss aber bis Ende September schriftlich Stellung nehmen. Die Entscheidung des LG Hamburg soll am 25. Oktober verkündet werden. (map)