Bayerischer Gesetzentwurf zu heimlichen Online-Durchsuchungen überarbeitet

Die heimliche Online-Durchsuchung soll nur nach Richterbeschluss und für einen eingeschränkten Katalog von Straftaten erlaubt sein. Die Bayerische Staatsregierung will damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen hat die Staatsregierung den heftig umstrittenen bayerischen Gesetzentwurf in einigen Punkten nachgebessert. So soll das heimliche Ausspähen von Computern nun von einem Richter und nicht wie zunächst geplant von einer Kommission des Landtags genehmigt werden müssen, wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag in München berichtete. Zudem wurde der Katalog von Straftaten eingeschränkt, bei denen die Maßnahme zum Einsatz kommen darf.

Karlsruhe hatte Ende Februar hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen aufgestellt und ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" festgelegt, das bestehende Schutzlücken schließen soll. Schrankenlos ist das neue Grundrecht aber nicht: Eingriffe für präventive Zwecke und zur Strafverfolgung sollen möglich sein, müssen aber auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen. Das heimliche Ausspähen privater PCs etwa sei nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", entschied das Bundesverfassungsgericht.

Herrmann betonte, der am 12. Februar vom Kabinett beschlossene erste Gesetzentwurf habe bereits "weitestgehend" den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Im Wesentlichen habe sich nur bei der Genehmigung der Maßnahme eine Änderung ergeben; zugleich sei der Straftatenkatalog, auf den sich eine Online-Datenerhebung beziehen kann gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eingeschränkt worden, betonte der bayerische Innenminister. Mit den Regelungen soll es dem bayerischen Verfassungsschutz erlaubt werden, heimlich über das Internet auf die Computer von Terrorverdächtigen zuzugreifen. In den kommenden Wochen muss der Landtag über den Gesetzentwurf beraten.

Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) betonte nach der Kabinettssitzung, die Sicherheitsbehörden müssten "mit dem technischen Fortschritt mithalten". "Der islamistische Terrorismus stützt sich in einem Ausmaß auf das Internet, das vor wenigen Jahren noch unvorstellbar erschien." Über das Internet würden Anleitungen zum Bombenbau und Anschlagsaufrufe ausgetauscht. "Wir müssen diesem Internetterrorismus wirksame Maßnahmen entgegensetzen können. Dazu brauchen wir die Online-Durchsuchung", betonte der Regierungschef. Herrmann betonte – wie dies auch schon Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und BKA-Chef Jörg Ziercke immer wieder taten –, es werde pro Jahr "nicht mehr als eine Handvoll" Fälle von Online-Durchsuchungen geben. Die Maßnahme dürfe "nur als letztes Erkenntnismittel" und nur bei schwersten Straftaten eingesetzt werden. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung werde geschützt, erklärte der Innenminister.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk)