Urheberrecht auf Playlisten: Ministry of Sound klagt gegen Spotify

Gibt es ein Urheberrecht oder einen Datenbank-Schutz auf Playlisten? Ministry of Sound beansprucht dies zumindest für die eigenen "Compilations" und klagt gegen den Musikstreamingdienst Spotify.

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Streaming macht Musik überall verfügbar. Und die User können auf Diensten wie Spotify auch Playlisten veröffentlichen. Darum entspinnt sich nun ein Urheberrechtsstreit.

(Bild: dpa, Monique Wüstenhagen)

Ein neuer Urheberrechtsprozess in Großbritannien wird sich den Rechten an Playlisten widmen, also Listen, nach der Musiktitel in einer bestimmten Reihenfolge aufgerufen werden können. Ministry of Sound (MoS) hat den Musikstreaming-Dienst Spotify verklagt. Wie der Guardian berichtet, behauptet MoS keine Rechte an der abgespielten Musik, sondern nur an bestimmten Playlisten, und will diese gelöscht wissen.

MoS ist eine Unternehmensgruppe, die Nachtclubs sowie Plattenlabel betreibt und unter anderem Musik-Zusammenstellungen (Compilations) herausgibt. Die darin enthaltenen Musikstücke sind meist nicht von eigenen Labeln, also zahlt MoS Lizenzgebühren an die jeweiligen Rechteinhaber. Spotify zahlt ebenfalls Lizenzgebühren an die selben Rechteinhaber, um die gleichen Musikstücke streamen zu dürfen. Soweit ist alles unbestritten legal.

Spotify ermöglicht seinen Nutzern auch, eigene Playlisten zusammenzustellen. Soweit sie nicht als "privat" gekennzeichnet werden, stehen diese Listen auch anderen Spotify-Nutzern zur Verfügung. Offenbar haben einige Spotify-Nutzer in eigenen Listen die Reihenfolge bestimmter Musikstücke so nachgebildet, wie sie auch in MoS-Compilations zu hören ist. Manchmal weisen sie in der Bezeichnung der Playlisten auch auf "Ministry of Sound" hin.

MoS hat zwar in der Regel kein Urheberrecht an der Musik, ist aber der Auffassung, Rechte an der Gestaltung der Listen zu haben. Spotify honoriere das jedoch nicht. Der Streaming-Anbieter sei nämlich der Aufforderung, die einschlägigen Playlisten zu löschen, nicht nachgekommen.

"Unser Fall soll sicherstellen, dass Spotify den Wert unserer kreativen Anstrengungen würdigt, und dass (Spotify) sicherstellt, dass alle Nutzer sowie jene, die tolle Alben herausbringen, fair behandelt werden", heißt es im MoS-Blog. Im Guardian-Artikel wird MoS-CEO Lohan Presencer zitiert: "Wenn wir nicht (aktiv werden) gegen einen Dienst und Nutzer, die unsere Kuratorentätigkeit als simple Liste geringschätzen, öffnet das die Schleusen für jedermann, der kopieren möchte, was ein Kurator tut."

Laut dem Bericht will MoS ein Verbot von Playlisten, welche die MoS-Compilations nachbilden, auch wenn "Ministry of Sound" nicht erwähnt wird. Außerdem soll Spotify Schadenersatz zahlen. Der Streaming-Anbieter hat gegenüber britischen Medien Stellungnahmen zur Klage abgelehnt.

The Guardian hat auch einen vom MoS-CEO selbst verfassten Beitrag zum Thema veröffentlicht. 2006 hat die Guardian-Gruppe ein Musiklabel zu einem nicht veröffentlichten Preis an MoS verkauft.

Der juristische Standpunkt von MoS ist argumentierbar. Das Gericht könnte die Reihenfolge der Musikstücke als Werk eines Kurators anerkennen, und/oder als Datenbank. In Folge der Richtlinie 96/9/EG gibt es EU-weit Urheberrechtsschutz für Datenbankwerke, sowie einen ähnlichen Sui-Generis-Schutz für alle aufwändigen Datenbanken, auch wenn sie die für ein Werk erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.

Eine entscheidende Frage könnte also sein, ob die MoS-Compilations ausreichend schöpferisch sind, um als (Datenbank-) Werk anerkannt zu werden, oder ob die Zusammenstellung so aufwändig war, dass der Sui-Generis-Schutz in Kraft tritt. Eine solche Untersuchung könnte von Fall zu Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Bei Listen, die einschlägige Bezeichnungen wie etwa "Ministry of Sound" im Namen tragen, drängen sich auch namens- und markenrechtliche Argumente auf. (jk)