E-Book-Streit: Gericht erlässt Verfügung gegen Apple

Nach dem verlorenen Rechtsstreit um wettbewerbswidrige iBookstore-Preisabsprachen, hat die zuständige US-Richterin nun das Strafmaß gegen Apple festgesetzt.

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Von
  • Leo Becker

Die US-Richterin Denise Cote hat das Strafmaß gegen Apple festgesetzt, nachdem das Gericht den iBookstore-Betreiber im Juli wettbewerbswidriger Preisabsprachen bei E-Books für schuldig befunden hatte. Apple darf der Verfügung zufolge für zwei Jahre keine Verträge mit Buchkonzernen eingehen, die den IT-Konzern daran hindern, E-Books günstiger anzubieten oder Rabattaktionen durchzuführen. Bei dem zuvor von Apple favorisierten Agentur-Modell setzten die Verlagen den Preis ihrer Bücher selbst fest, Apple kassierte eine Provision in Höhe von 30 Prozent des Verkaufspreises.

Ab dem 24. Monat kann der iPhone-Hersteller dann neue Verträge aushandeln, allerdings nur schrittweise mit jeweils einem Verlag, Monate später dann mit dem nächsten Verlag und so weiter – dies soll erneute Preisabsprachen verhindern. Untersagt wurden Apple außerdem für fünf Jahre Meistbegünstigungsklauseln zu Einzelhandelspreisen – diese schlossen bislang vertraglich aus, dass ein Verlag seine E-Books bei einem anderen E-Book-Händler billiger anbieten konnte.

Apple muss außerdem über einen Zeitraum von zwei Jahren einen externen Prüfer zulassen, der über die Einhaltung dieser Regeln wacht und Apples Führungsriege sowie iBookstore-Mitarbeiter einmal jährlich in Kartellrecht schult. Einer weitreichenden Forderung des US-Justizministeriums folgte die Richterin nicht: So muss Apple konkurrierenden Buchhändlern weiterhin nicht gestatten, in deren Apps Links zu den eigenen Online-Verkaufsangeboten zu setzen – der iPad-Hersteller hatte diese Praxis Anfang 2011 untersagt.

In einer Stellungnahme kündigte Apple an, gegen die Verfügung in Berufung zu gehen und betonte nochmals, das Unternehmen habe sich nicht verschworen, um Preise festzulegen.

Mit der Vorstellung des iPads Anfang 2010 war Apple in den E-Book-Markt eingetreten und hatte sich mit den Verlagen auf ein Agentur-Modell geeinigt, wie es auch bei Apps in Apples App Store gängig ist: Der Anbieter setzt den Preis fest, Apple erhält für jeden Verkauf eine Provision. Im Gegenzug sicherten die Verlage zu, E-Books bei anderen Händlern nie günstiger anzubieten. Der Marktführer Amazon setzte die E-Book-Preise dahingegen selbst fest und bot Bestseller teils unter dem Einkaufspreis für knapp 10 Dollar an – bis die Verlage, denen die aggressive Preisgestaltung ein Dorn im Auge war, den Online-Händler ebenfalls zum Agentur-Modell drängten. Dies führte nach Meinung des Gerichts im Anschluss zu höheren E-Book-Preisen. (lbe)