EU-Rechtsausschuss stimmt für Verlängerung der Schutzfrist für Musikwerke

Mit der McCreevy-Richtlinie sollen besondere Schutzrechte für Musikaufnahmen zukünftig 95 statt 50 Jahre lang gelten. Nachdem der Rechtsausschuss des EU-Parlaments dafür gestimmt hat, geht die Vorlage nun ins Plenum.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 92 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter Mühlbauer

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat gestern die so genannte McCreevy-Richtlinie angenommen. Mit ihr werden zusätzlich zum Urheberrechtsschutz gewährte besondere Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre verlängert. Nun wird die Richtlinie dem Plenum vorgelegt, das am 2. März darüber abstimmen soll.

Bei den betroffenen Rechten handelt es sich um Leistungsschutz-, nicht um Urheberrechte. Urheberrechte genießen einen Schutz von 70 Jahren ab dem Tod des Urhebers, während die Leistungsschutzrechte ab Veröffentlichungsdatum eines Werkes gelten. Die EU-Kommission sieht diese Differenz als unsachgemäße Ungleichbehandlung und will sie beseitigen, auch um einen plötzlichen Wegfall des Einkommens älterer Musiker zu verhindern. Allerdings kamen Rechts-, Musik- und Wirtschaftswissenschaftler zu dem Ergebnis, dass solch eine Schutzfrist-Verlängerung aufgrund der üblichen Buy-Out-Verträge nur in seltenen Ausnahmefällen Musikern zugute kommt.

Dieser Effekt soll durch einen vom Rechtsausschuss angebrachten Zusatz abgemildert werden, durch den verboten werden soll, dass aufgrund älterer Verträge "Zusatztantiemen" an die Konzerne und nicht an die Musiker fließen. Allerdings dürfte dieser Zusatz in der Praxis kaum Auswirkungen haben, weil sich die Musikindustrie, wie mehrere Gutachten (PDF-Datei) darlegten, jederzeit darauf berufen kann, dass ein höherer Preis für Alben nicht aus gesonderten Monopolrechten, sondern aus anderen Ursachen resultiert. Aus dem gleichen Grund steht auch die Speisung eines Fonds, in den die Musikindustrie jährlich mindestens 20 Prozent ihrer aus den verlängerten Monopolrechten resultierenden Extraprofite geben soll, im Belieben der Tonträgerhersteller. Das Max-Planck-Institut hatte den Fonds als "Augenwischerei" bezeichnet.

Ein Zugeständnis an die Kritiker ist die Aufforderung an die EU-Kommission, dass drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung überprüft werden soll, inwieweit sich die "soziale Situation" von Musikern tatsächlich verbessert hat. Diese Überprüfung soll alle vier Jahre wiederholt werden, wobei die Gültigkeit der Monopolrechte aber nicht an ein positives Ergebnis dieser Untersuchungen gebunden ist. (pem)