US-Geheimgericht: Verbindungsdaten sind nicht Teil der Privatsphäre

Das für die NSA-Überwachung zuständige US-Geheimgericht hat eine Entscheidung freigegeben, in der die massenhafte Sammlung von US-Verbindungsdaten erlaubt wird. Außerdem steht darin, dass bislang kein Provider dagegen Einspruch erhoben hat.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 109 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das US-Geheimgericht FISC hat entschieden, Verbindungsdaten, wie sie US-Telefonanbieter speichern und an Behörden weitergeben, fallen nicht unter den in der Verfassung festgelegten Schutz der Privatsphäre. Das geht aus einem Dokument des Foreign Intelligence Surveillance Court vom 29. August diesen Jahres hervor die nun freigegeben wurde. Demnach ist das Gericht überzeugt, dass die Kunden wissen, dass ihre Verbindungsdaten von den Providern gespeichert werden. Deswegen könnten sie auch nicht erwarten, dass die Regierung darauf keinen Zugriff bekommen würde. Die Weitergabe der Daten sei deshalb auch keine Durchsuchung und ein richterlicher Beschluss unnötig.

Der Sitz des FISC in Washington D.C.

(Bild: Cliff, CC-BY-2.0 Cliff, CC-BY-2.0 )

In dem Fall geht es um den Teil des US-Spionageprogramms mit dessen Enthüllung die NSA-Affäre Anfang Juni ihren Ausgang genommen hatte. Demnach erhält die US-Regierung jeweils für 90 Tage die Erlaubnis, von Telefonanbietern die Verbindungsdaten aller Kunden anzufordern. Für die Mehrzahl der US-Amerikaner bedeutet das, dass die NSA bei jedem ihrer Anrufe über die gewählte Nummer, die Uhrzeit und Länge des Anrufs sowie wohl auch den Standort informiert werde. Diese Enthüllung hat in den Vereinigten Staaten für deutlich mehr Diskussionen gesorgt, als die Berichte über andere Überwachungsmaßnahmen.

Gegenüber dem britischen Guardian bezeichnete ein Anwalt der US-Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) diese Auffassung des Gerichts als problematisch. Das erlaube der US-Regierung, Aufzeichnungen in der bloßen Erwartung einer Ermittlung zu sammeln. Ein Anwalt der Electronic Frontier Foundation wies darauf hin, dass diese Entscheidung aufzeige, wie problematisch ein Gerichtsprozess sei, in dem Richter nur die Argumente einer Seite zu hören bekommen: "Zwischen das, was die US-Regierung geltend macht und das, was das Gericht entscheidet, passt nicht viel Tageslicht."

In der nun veröffentlichten Entscheidung des FISC steht darüber hinaus, dass bislang keiner der Provider der Weitergabe widersprochen habe, obwohl es dazu ein festgelegtes Verfahren gebe. Damit stehen die Telefonanbieter den Forderungen der Regierung offenbar deutlich unkritischer gegenüber als mehrere größere Internetanbieter die derzeit gegen Überwachungsprogramme klagen. (mho)