NSA-Affäre: Überwachung "um die Landessprache zu lernen"

Die NSA hat Details über zwölf Fälle vorgelegt, in denen Angestellte des Geheimdienstes ihre Privilegien ausnutzten, um etwa Lebensgefährten auszuspionieren. In den meisten Fällen gab es keine Konsequenzen.

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Die NSA hat Details zu den intern bestätigten Fällen öffentlich gemacht, in denen Mitarbeiter des US-Geheimdienstes ihre Privilegien ausgenutzt haben, etwa um Geliebte auszuspionieren. Ende August hatte das Wall Street Journal berichtet, dass es nicht viele solche Fälle gebe, derart gesammelte Daten aber trotzdem ein Codewort hätten: LOVEINT. Der nun veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Senators Chuck Grassley zufolge wurden seit 2003 insgesamt zwölf Fälle gezählt. Zumeist handelte es sich demnach um ein Vergehen ziviler Mitarbeiter.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Eine Angestellte hat demnach gemeldet, dass sie die Telefonnummer ihres Lebensgefährten und andere Ausländer überwacht hat. Sie habe erklärt, dass mache sie mit ausländischen Telefonnummern, um sicherzustellen, dass sie nicht mit "fragwürdigen Gestalten" rede. Ebenso wie eine Angestellte, die aus Eifersucht eine Nummer überwacht hatte, die sie im Handy ihres Mannes gefunden hatte, kündigte sie vor disziplinarischen Konsequenzen. Kündigungen oder Ruhestand sorgten überhaupt in sieben der zwölf Fälle dafür, dass das Fehlverhalten keine Konsequenzen für den Geheimdienstler hatten.

Unter den Beispielen findet sich ein Angestellter, der "aus Neugier" die Telefonnummern seines Festnetzanschlusses und des Telefons seiner Lebensgefährtin abfragte. Das sei 2004 geschehen, aber nicht aufgefallen, bevor er es 2011 meldete. Ein Angestellter überwachte die Telefonnummer seiner ausländischen Lebensgefährtin, um zu erfahren, ob sie Verbindungen hätte, "die ihn in Schwierigkeiten bringen könnten". In beiden Fällen verhinderte der Ruhestand Konsequenzen. Mit einer Kündigung wiederum entging der Angestellte Disziplinarmaßnahmen, der zwischen 1998 und 2003 Telefonnummern von neun Ausländerinnen überwachte und aufflog, weil eine Freundin in Regierungsdiensten die Überwachung vermutete.

Ein militärischer Angestellter der NSA hatte 2005 gleich an seinem ersten Arbeitstag sechs E-Mail-Adressen einer Ex-Freundin in den Datenbanken gesucht. Er hatte das als Test entschuldigt, musste aber zeitweilige Lohnkürzungen und Extraschichten hinnehmen. Außerdem wurde empfohlen, ihm keine Sicherheitsfreigabe zu gewähren. Ein anderer Angestellter begründete die Suche nach seinem eigenen Namen damit, dass er prüfen wollte, ob Gespräche über ihn eine Sicherheitslücke aufzeigen würden. 2009 habe dann ein im Ausland stationierter Militärangestellter der NSA eine Telefonnummer überwacht, um "die Sprache des Landes zu lernen".

Die Fälle bestätigen erneut die Aussage des NSA-Whistleblowers Edward Snowden, dass technisch nichts eine unbefugte Überwachung verhindere. Mehrere der nun veröffentlichten Fälle wurden intern nur bekannt, weil der jeweils Verantwortliche sie beichtete. Disziplinarische Konsequenzen lassen offenbar zumeist jahrelang auf sich warten, gekündigt wurde demnach niemandem. (mho)