PC Fritz erwirkt einstweilige Verfügung gegen Microsoft

Nachdem die Staatsanwaltschaft Halle bei der PCFritz.de Onlinestore GmbH mutmaßliche Windows-Raubkopien sichergestellt hatte, wehrt sich der Händler gegen das Vorgehen von Microsoft – und erhielt nun Rückendeckung durch das Landgericht Köln.

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Von
  • Matthias Parbel

Wie angekündigt, wehrt sich der PC-Händler PC Fritz aus Halle gegen die von Microsoft erhobenen Vorwürfe, gefälschte Software und Raubkopien zu vertreiben. Auf Antrag der PCFritz.de Onlinestore GmbH hat das Landgericht Köln am 30. September 2013 eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft Deutschland erlassen (Az. 33 O 215/13). Der Software-Konzern hat es demnach, unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ab sofort zu unterlassen, eine Reihe von Behauptungen wie sie unter anderem in der Pressemitteilung vom 19. September enthalten sind, weiter zu verbreiten. Im Einzelnen betrifft dies beispielsweise den Vorwurf, PC Fritz vertreibe oder besitze gefälschte Software und Raubkopien des Betriebssystems 'Windows 7'.

Das Gericht folgte dem Antrag von PC Fritz, da der Händler glaubhaft habe darlegen können, dass Microsofts Vorgehen in der Sache nicht mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vereinbar sei. Denn der Software-Konzern habe unter anderem die staatsanwaltliche Untersuchung in den Geschäftsräumen von PC Fritz am 19. September sowie die damit verbundene Berichterstattung "gezielt genutzt", um den weiteren Geschäftsbetrieb des Händlers zu unterbinden oder zumindest wirtschaftlich in Frage zu stellen. PC Fritz habe in der Folge unter massiven Umsatzeinbußen zu leiden gehabt, da beispielsweise der wichtigste Handelspartner eBay am 20. September die Zusammenarbeit aufgekündigt hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt habe PC Fritz rund zwei Drittel seiner Umsätze im September über die Plattform von eBay erwirtschaftet.

Microsoft Deutschland konnte auf Anfrage von heise resale noch keine Stellungnahme zum Beschluss der einstweiligen Verfügung abgeben, da beim Unternehmen noch kein offizieller Bescheid vom Landgericht Köln eingegangen sei, wie Communications Manager Thomas Baumgärtner erklärte. (map)