Elektronische Gesundheitskarte: Krankenversicherungskarten werden bald ungültig

Die Krankenkassen haben beschlossen, dass ab dem 1. Januar alle Krankenversicherten eine elektronische Gesundheitskarte haben müssen.

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Von
  • Detlef Borchers

Ab dem 1. Januar 2014 sind nur noch elektronische Gesundheitskarten (eGK) als Versicherungsnachweis anerkannt. Die herkömmlichen Krankenversichertenkarten (KVK) verlieren zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit, unabhängig von der auf der KVK aufgedruckten Gültigkeitsdauer. Dies haben der GKV-Spitzenverband (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschlossen.

Nach Auskunft des GKV besitzen derzeit 95 Prozent der Versicherten bereits eine eGK. Die restlichen 5 Prozent müssten schnellstmöglich ein Foto einreichen, damit die neue Karte produziert werden kann. Der GKV betont, dass niemand zum Januar 2014 beim Arzt abgewiesen werde, wenn er keine eGK vorweise. In diesem Falle greife das papiergebundene Ersatzverfahren: Versicherte haben danach zehn Tage Zeit, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis vorzulegen. Falls das nicht geschieht, stellt der Arzt seine Leistung privat in Rechnung. Danach greift der Zwang zur eGK: "Erstattet werden die Kosten einer bereits bezahlten Privatrechnung allerdings nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt", heißt es in der GKV-Mitteilung.

Das Vorhaben, das von einigen Krankenkassen wie der TK bereits umgesetzt wurde, soll bei die Kosten der Kassen reduzieren, etwa beim Umzug eines Versicherten. Dann kann die Adresse auf dem Chip der eGK geändert werden, während zuvor jeweils eine neue KVK produziert werden musste. Für die Versicherten ändert sich nichts, weil die ausgegebenen eGK derzeit technisch nicht mehr können als die seit 1995 erhältlichen KVK. Erst wenn die telematische Infrastruktur online geht, müssen die Krankenkassen PIN-Briefe zur Aktivierung der eGK verschicken.

Kritiker des Verfahrens wie das Aktionsbündnis Stoppt die e-Card weisen darauf hin, dass sich der Versicherte bei der jeweiligen Krankenkasse nach der Rechtsgrundlage für das "Ungültig-Werden" der alten Karte erkundigen soll. "Medizin-Rechtler haben mehrfach nachgewiesen, dass die Frage des Versichertenstatus an sich nicht vom Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte abhängig ist", heißt es in der Stellungnahme zum GKV-Beschluss.

Update 2.10.13, 13.32 Uhr: Als erster Verband schwächt die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg die Regelung zur Gültigkeit der KVK und zum Einsatz der eGK ab. In einer heise online vorliegenden Stellungnahme heißt es: "Ab Januar 2014 gilt offiziell nur noch die eGK als gültiger Versicherungsnachweis der Patienten. Im Rahmen einer unbefristeten Übergangsregelung können aber die alten Krankenversichertenkarten weiterhin in das PVS eingelesen werden. Auf Basis der 'alten' KVK können also auch in Zukunft Leistungen abgerechnet oder veranlasst und Verordnungen und Bescheinigungen ausgestellt werden." (anw)