Wohnungsbörse will New Yorker Staatsanwalt keine Nutzerdaten übergeben

Die Online-Plattform Airbnb hat sich an ein Gericht gewandt, um die Aufforderung des Staatsanwalts abzuwehren, Daten zu 15.000 Nutzern herauszugeben.

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Die Online-Plattform Airbnb, über die Menschen ihre Wohnungen oder Häuser zeitweise untervermieten können, wehrt sich juristisch gegen eine Aufforderung des New Yorker Staatsanwalts, Daten zu 15.000 seiner Kunden herauszugeben. In dem Schreiben an den Supreme Court von New York in Albany, das Ars Technica dokumentiert, heißt es unter anderem, der Staatsanwalt sei nicht gesetzlich dazu befugt, die Nutzerdaten anzufordern, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliege.

Insgesamt geht es dem Staatsanwalt um die Daten von rund 225.000 in New York lebenden Nutzern der Plattform, rund 15.000 davon sind Vermieter. Die Justiz will gegen illegale Untervermietung vorgehen. In New York ist es etwa verboten, der Mietenkontrolle unterliegende Wohnungen unterzuvermieten.

Der New Yorker Staatsanwalt verlangt von Airbnb eine Kalkulationstabelle, in der die Namen, Adressen und Profile der Vermieter aufgeführt sind. Außerdem soll sie die Verweildauer jedes Gastes enthalten, an die sie vermietet haben. Eine solche Tabelle zu erstellen bedeutete viel Aufwand, es müssten in langer Arbeit Millionen von Datenzellen gefüllt werden. Außerdem greift Airbnb das Gesetz zur Besteuerung von Übernachtungsmöglichkeiten an. Es sei auf verfassungswidrige Weise ungenau. Außerdem könne die Definition von "Hotel", das es enthalte, nicht auf die bei Airbnb offerierten Übernachtungsmöglichkeiten angewendet werden. (anw)