Datenschützer kritisiert Ausdehnung der bundesweiten Videoüberwachung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bemängelt, dass der Bundestag in einer "Nacht- und Nebelaktion" die Vorgaben zur Löschung von Videoaufnahmen der Bundespolizei durch eine 30-tägige Speicherfrist ersetzt hat.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bemängelt, dass der Bundestag in einer "Nacht- und Nebelaktion" die Vorgaben zur Löschung von Videoaufnahmen der Bundespolizei durch eine bis zu 30-tägige Speichermöglichkeit ersetzt hat. "Ich bin überrascht, dass solch eine Sache so geräuschlos an der Öffentlichkeit vorbei und ohne gründliche parlamentarische Beratung eingeführt werden konnte", sagte der Hüter der Privatsphäre der Nation in einem Gespräch mit der Märkischen Oderzeitung. Er kritisierte vor allem, dass die große Koalition den entsprechenden Antrag (PDF-Datei) zur Verschärfung des Bundespolizeigesetzes erst am vergangenen Mittwoch ­ einen Tag vor der Bundestagsentscheidung­ einbrachte.

Im Rahmen des Blitzverfahrens bohrte Schwarz-Rot die Speicherfristen für das Material aus Überwachungskameras an Bahnhöfen und Flughäfen deutlich auf. Galt bislang, dass die Aufnahmen "unverzüglich" und somit spätestens nach 48 Stunden gelöscht werden mussten, darf sie die Bundespolizei nun zum Schutz der Anlagen maximal einen Monat lang aufbewahren. Die entsprechende Änderung beschloss der Bundestag gegen die Stimmen der Opposition am Donnerstagabend zusammen mit der heftig umstrittenen Ratifizierung des transatlantischen Abkommens zur Weitergabe von Flugpassagierdaten aus der EU an die USA. Die Kritik von FDP, Linken und Grünen konzentrierte sich somit bei der Debatte im Wesentlichen auf den Transfer der Passenger Name Records (PNR). Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), streifte zwar kurz die Ausweitung der Videoüberwachung. Er charakterisierte diese aber allein als "maßvoll", ohne auf die Details einzugehen.

Die Ausdehnung der Speicherdauer begründen die Regierungsfraktionen in dem jetzt bekannt gemachten und vom Innenausschuss des Bundestags im Vorfeld abgesegneten Papier mit "folgenreichen Anschlägen in anderen Staaten" sowie "Anschlagsplanungen und Drohungen aus dem islamistisch-terroristischen Umfeld in Deutschland" auf öffentliche Verkehrsinfrastrukturen. Diese stünden besonders im Fokus potenzieller Attentäter. Die Auswertung der Erkenntnisse zu den Anschlägen in London im Jahr 2005 und zu den versuchten Attentaten auf Regionalzüge in Dortmund und Koblenz Ende Juli vergangenen Jahres hätten zudem "die besondere Bedeutung der Bildaufzeichnungen" deutlich gemacht. Die bislang festgeschriebene kurze Speicherfrist gefährde somit Fahndungserfolge, mit denen auch möglichen weiteren Tatversuchen zuvorzukommen sei. Die neue Aufzeichnungsdauer von 30 Tagen sei dagegen aus "einsatztaktischen und ermittlungstechnischen Gründen erforderlich". (Stefan Krempl) / (pmz)